BITV

Die Bar­ri­ere­freie-Infor­ma­tion­stech­nik-Verord­nung (BITV) ist eine deutsche Verord­nung, die vorschreibt, dass Infor­ma­tion­stech­nik, ins­beson­dere von öffentlichen Stellen, bar­ri­ere­frei gestal­tet wer­den muss. Sie zielt darauf ab, die dig­i­tal­en Inhalte und Tech­nolo­gien so zugänglich zu machen, dass sie von allen Men­schen, unab­hängig von kör­per­lichen oder kog­ni­tiv­en Ein­schränkun­gen, genutzt wer­den kön­nen. Das bet­rifft unter anderem Web­seit­en, Apps und andere dig­i­tale Ange­bote, die für die Öffentlichkeit bere­it­gestellt wer­den.

Die BITV wurde erst­mals 2002 einge­führt und basiert auf den inter­na­tionalen Stan­dards der Web Con­tent Acces­si­bil­i­ty Guide­lines (WCAG), die eben­falls die bar­ri­ere­freie Gestal­tung von Webin­hal­ten fördern. Die Verord­nung set­zt spez­i­fis­che Anforderun­gen an die Benutzer­fre­undlichkeit und Zugänglichkeit für Men­schen mit Behin­derun­gen, wie beispiel­sweise die Bere­it­stel­lung von Alter­na­tiv­tex­ten für Bilder, die ein­fache Nav­i­ga­tion über Tas­taturbe­fehle und die Nutzung von Screen­read­ern.

BITV 2.0 – Die aktualisierte Version

Die BITV 2.0 ist die aktu­al­isierte Fas­sung der ursprünglichen Verord­nung und trat 2011 in Kraft. Diese Ver­sion baut auf der WCAG 2.0 auf und erweit­ert die Anforderun­gen an die Bar­ri­ere­frei­heit. Sie stellt sich­er, dass auch mobile Anwen­dun­gen und mod­erne Webtech­nolo­gien bar­ri­ere­frei zugänglich sind. Die BITV 2.0 legt beson­deren Wert auf die Prinzip­i­en der Wahrnehm­barkeit, Bedi­en­barkeit, Ver­ständlichkeit und Robus­theit von Webin­hal­ten, bekan­nt als das POUR-Mod­ell.

Ein zen­traler Aspekt der BITV 2.0 ist die Verpflich­tung öffentlich­er Stellen, ihre dig­i­tal­en Ange­bote min­destens auf Kon­for­mitätsstufe AA der WCAG zu gestal­ten. Dies bedeutet, dass nicht nur grundle­gende Bar­ri­ere­frei­heit­san­forderun­gen erfüllt wer­den müssen (Stufe A), son­dern auch erweit­erte Kri­te­rien zur Erle­ichterung der Nutzung für Men­schen mit Ein­schränkun­gen berück­sichtigt wer­den.

Bedeutung für öffentliche Stellen

Öffentliche Insti­tu­tio­nen wie Behör­den, Uni­ver­sitäten und andere staatliche Organ­i­sa­tio­nen sind per Gesetz verpflichtet, die Anforderun­gen der BITV zu erfüllen. Die Umset­zung der Verord­nung gewährleis­tet, dass alle Bürg­er, ein­schließlich Men­schen mit Behin­derun­gen, einen gle­ich­berechtigten Zugang zu dig­i­tal­en Dien­stleis­tun­gen und Infor­ma­tio­nen haben. Dies ist ein wesentlich­er Schritt zur Förderung der Inklu­sion und zur Wahrung der Grun­drechte auf Teil­habe.

Fazit

Die BITV und die BITV 2.0 spie­len eine zen­trale Rolle für die dig­i­tale Bar­ri­ere­frei­heit in Deutsch­land. Sie helfen dabei, dass Infor­ma­tion­stech­nik für alle nutzbar bleibt und set­zen Stan­dards, die weit über die geset­zlichen Anforderun­gen hin­aus auch die Benutzer­erfahrung ins­ge­samt verbessern. Für öffentliche Stellen bedeutet die Ein­hal­tung der Verord­nung nicht nur die Erfül­lung geset­zlich­er Vor­gaben, son­dern auch die Schaf­fung ein­er zugänglicheren und benutzer­fre­undlicheren dig­i­tal­en Land­schaft für alle Bürg­er.

Nützliche Links zur BITV und Barrierefreiheit in Deutschland

  1. Bun­desmin­is­teri­um des Innern (BMI) — Infor­ma­tio­nen zur BITV
    Hier find­est du detail­lierte Infor­ma­tio­nen zur Bar­ri­ere­freie-Infor­ma­tion­stech­nik-Verord­nung (BITV) und deren rechtliche Grund­la­gen. Die Seite beschreibt die Anforderun­gen, die an öffentliche Stellen gestellt wer­den, um ihre dig­i­tal­en Inhalte bar­ri­ere­frei zu gestal­ten.
    Link: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsmodernisierung/digitale-barrierefreiheit/barrierefreie-informationstechnik-verordnung/bitv-node.html
  2. Bar­ri­ere­frei informieren und kom­mu­nizieren (BIK) — BITV-Test
    Diese Seite bietet einen Test, der die Bar­ri­ere­frei­heit von Web­seit­en auf Basis der BITV 2.0‑Richtlinien über­prüft. Zusät­zlich gibt es Tipps und Werkzeuge zur Verbesserung der dig­i­tal­en Bar­ri­ere­frei­heit.
    Link: https://www.bitvtest.de/
  3. W3C Web Acces­si­bil­i­ty Ini­tia­tive (WAI) — Überblick zu WCAG
    Die BITV basiert auf den Web Con­tent Acces­si­bil­i­ty Guide­lines (WCAG). Hier erhältst du eine umfassende Ein­führung in die WCAG, die weltweit als Stan­dard für bar­ri­ere­freie Webin­halte gel­ten.
    Link: https://www.w3.org/WAI/standards-guidelines/wcag/
  4. WebAIM — Ein­führung in die WCAG und Bar­ri­ere­frei­heit
    WebAIM bietet prak­tis­che Anleitun­gen und Erk­lärun­gen zur Umset­zung der WCAG-Richtlin­ien, die in der BITV 2.0 berück­sichtigt wer­den. Diese Seite bietet zudem viele Ressourcen zur dig­i­tal­en Bar­ri­ere­frei­heit.
    Link: https://webaim.org/standards/wcag/
  5. BIK für Alle — Schu­lun­gen und Beratun­gen zur BITV
    Die Ini­tia­tive “BIK für Alle” bietet Schu­lun­gen und Beratun­gen zur Umset­zung der BITV 2.0. Hier find­est du nüt­zliche Infor­ma­tio­nen, um bar­ri­ere­freie Web­seit­en zu erstellen und geset­zliche Anforderun­gen zu erfüllen.
    Link: https://www.bik-fuer-alle.de/

Diese Links führen zu umfassenden Infor­ma­tio­nen über die BITV, ihre Anwen­dung und die Rolle der Bar­ri­ere­frei­heit im dig­i­tal­en Raum.

Bleib auf dem Laufenden: Barrierefreiheit im Fokus

Möchtest du mehr über Barrierefreiheit erfahren und wissen, wie du deine Website für alle zugänglicher machst? Dann melde dich jetzt für unsere kostenlose Newsletter-Serie an! In regelmäßigen Abständen erhältst du wertvolle Tipps und praxisnahe Anleitungen rund um das Thema barrierefreies Webdesign – verständlich und direkt in dein Postfach.

Jetzt anmelden und keine wichtigen Inhalte mehr verpassen!

Ich stimme zu, dass ich regelmäßig den Newsletter von die mainagentur zum Thema Webdesign, Social Media und WordPress erhalte. Ich kann meine Einwilligung jederzeit kostenfrei für die Zukunft per E-Mail an info@die-mainagentur.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Ihren Daten und der von uns eingesetzten Newsletter-Software “Mailpoet” findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Mehr Begriffe zur digitalen Barrierefreiheit:

Artikel zur Barrierefreiheit: