BITV

Die Bar­rie­re­freie-Infor­ma­ti­ons­tech­nik-Ver­ord­nung (BITV) ist eine deut­sche Ver­ord­nung, die vor­schreibt, dass Infor­ma­ti­ons­tech­nik, ins­be­son­de­re von öffent­li­chen Stel­len, bar­rie­re­frei gestal­tet wer­den muss. Sie zielt dar­auf ab, die digi­ta­len Inhal­te und Tech­no­lo­gien so zugäng­lich zu machen, dass sie von allen Men­schen, unab­hän­gig von kör­per­li­chen oder kogni­ti­ven Ein­schrän­kun­gen, genutzt wer­den kön­nen. Das betrifft unter ande­rem Web­sei­ten, Apps und ande­re digi­ta­le Ange­bo­te, die für die Öffent­lich­keit bereit­ge­stellt wer­den.

Die BITV wur­de erst­mals 2002 ein­ge­führt und basiert auf den inter­na­tio­na­len Stan­dards der Web Con­tent Acces­si­bi­li­ty Gui­de­lines (WCAG), die eben­falls die bar­rie­re­freie Gestal­tung von Web­in­hal­ten för­dern. Die Ver­ord­nung setzt spe­zi­fi­sche Anfor­de­run­gen an die Benut­zer­freund­lich­keit und Zugäng­lich­keit für Men­schen mit Behin­de­run­gen, wie bei­spiels­wei­se die Bereit­stel­lung von Alter­na­tiv­tex­ten für Bil­der, die ein­fa­che Navi­ga­ti­on über Tas­ta­tur­be­feh­le und die Nut­zung von Screen­rea­dern.

BITV 2.0 – Die aktua­li­sier­te Ver­si­on

Die BITV 2.0 ist die aktua­li­sier­te Fas­sung der ursprüng­li­chen Ver­ord­nung und trat 2011 in Kraft. Die­se Ver­si­on baut auf der WCAG 2.0 auf und erwei­tert die Anfor­de­run­gen an die Bar­rie­re­frei­heit. Sie stellt sicher, dass auch mobi­le Anwen­dun­gen und moder­ne Web­tech­no­lo­gien bar­rie­re­frei zugäng­lich sind. Die BITV 2.0 legt beson­de­ren Wert auf die Prin­zi­pi­en der Wahr­nehm­bar­keit, Bedien­bar­keit, Ver­ständ­lich­keit und Robust­heit von Web­in­hal­ten, bekannt als das POUR-Modell.

Ein zen­tra­ler Aspekt der BITV 2.0 ist die Ver­pflich­tung öffent­li­cher Stel­len, ihre digi­ta­len Ange­bo­te min­des­tens auf Kon­for­mi­täts­stu­fe AA der WCAG zu gestal­ten. Dies bedeu­tet, dass nicht nur grund­le­gen­de Bar­rie­re­frei­heits­an­for­de­run­gen erfüllt wer­den müs­sen (Stu­fe A), son­dern auch erwei­ter­te Kri­te­ri­en zur Erleich­te­rung der Nut­zung für Men­schen mit Ein­schrän­kun­gen berück­sich­tigt wer­den.

Bedeu­tung für öffent­li­che Stel­len

Öffent­li­che Insti­tu­tio­nen wie Behör­den, Uni­ver­si­tä­ten und ande­re staat­li­che Orga­ni­sa­tio­nen sind per Gesetz ver­pflich­tet, die Anfor­de­run­gen der BITV zu erfül­len. Die Umset­zung der Ver­ord­nung gewähr­leis­tet, dass alle Bür­ger, ein­schließ­lich Men­schen mit Behin­de­run­gen, einen gleich­be­rech­tig­ten Zugang zu digi­ta­len Dienst­leis­tun­gen und Infor­ma­tio­nen haben. Dies ist ein wesent­li­cher Schritt zur För­de­rung der Inklu­si­on und zur Wah­rung der Grund­rech­te auf Teil­ha­be.

Fazit

Die BITV und die BITV 2.0 spie­len eine zen­tra­le Rol­le für die digi­ta­le Bar­rie­re­frei­heit in Deutsch­land. Sie hel­fen dabei, dass Infor­ma­ti­ons­tech­nik für alle nutz­bar bleibt und set­zen Stan­dards, die weit über die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen hin­aus auch die Benut­zer­er­fah­rung ins­ge­samt ver­bes­sern. Für öffent­li­che Stel­len bedeu­tet die Ein­hal­tung der Ver­ord­nung nicht nur die Erfül­lung gesetz­li­cher Vor­ga­ben, son­dern auch die Schaf­fung einer zugäng­li­che­ren und benut­zer­freund­li­che­ren digi­ta­len Land­schaft für alle Bür­ger.

Nütz­li­che Links zur BITV und Bar­rie­re­frei­heit in Deutsch­land

  1. Bun­des­mi­nis­te­ri­um des Innern (BMI) - Infor­ma­tio­nen zur BITV
    Hier fin­dest du detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zur Bar­rie­re­freie-Infor­ma­ti­ons­tech­nik-Ver­ord­nung (BITV) und deren recht­li­che Grund­la­gen. Die Sei­te beschreibt die Anfor­de­run­gen, die an öffent­li­che Stel­len gestellt wer­den, um ihre digi­ta­len Inhal­te bar­rie­re­frei zu gestal­ten.
    Link: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsmodernisierung/digitale-barrierefreiheit/barrierefreie-informationstechnik-verordnung/bitv-node.html
  2. Bar­rie­re­frei infor­mie­ren und kom­mu­ni­zie­ren (BIK) - BITV-Test
    Die­se Sei­te bie­tet einen Test, der die Bar­rie­re­frei­heit von Web­sei­ten auf Basis der BITV 2.0-Richtlinien über­prüft. Zusätz­lich gibt es Tipps und Werk­zeu­ge zur Ver­bes­se­rung der digi­ta­len Bar­rie­re­frei­heit.
    Link: https://www.bitvtest.de/
  3. W3C Web Acces­si­bi­li­ty Initia­ti­ve (WAI) - Über­blick zu WCAG
    Die BITV basiert auf den Web Con­tent Acces­si­bi­li­ty Gui­de­lines (WCAG). Hier erhältst du eine umfas­sen­de Ein­füh­rung in die WCAG, die welt­weit als Stan­dard für bar­rie­re­freie Web­in­hal­te gel­ten.
    Link: https://www.w3.org/WAI/standards-guidelines/wcag/
  4. Web­A­IM - Ein­füh­rung in die WCAG und Bar­rie­re­frei­heit
    Web­A­IM bie­tet prak­ti­sche Anlei­tun­gen und Erklä­run­gen zur Umset­zung der WCAG-Richt­li­ni­en, die in der BITV 2.0 berück­sich­tigt wer­den. Die­se Sei­te bie­tet zudem vie­le Res­sour­cen zur digi­ta­len Bar­rie­re­frei­heit.
    Link: https://webaim.org/standards/wcag/
  5. BIK für Alle - Schu­lun­gen und Bera­tun­gen zur BITV
    Die Initia­ti­ve “BIK für Alle” bie­tet Schu­lun­gen und Bera­tun­gen zur Umset­zung der BITV 2.0. Hier fin­dest du nütz­li­che Infor­ma­tio­nen, um bar­rie­re­freie Web­sei­ten zu erstel­len und gesetz­li­che Anfor­de­run­gen zu erfül­len.
    Link: https://www.bik-fuer-alle.de/

Die­se Links füh­ren zu umfas­sen­den Infor­ma­tio­nen über die BITV, ihre Anwen­dung und die Rol­le der Bar­rie­re­frei­heit im digi­ta­len Raum.

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