Barrierefreiheitserklärung
Hinweis: Dieser Glossareintrag erklärt den technischen und organisatorischen Rahmen und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Pflicht dich konkret trifft, gehört im Einzelfall geprüft.
Erst prüfen, dann erklären
Eine ehrliche Erklärung setzt voraus, dass der eigene Stand bekannt ist. Wir prüfen mit Tastatur und Screenreader und liefern die Mängelliste, aus der sich die Erklärung schreiben lässt.
Die Barrierefreiheitserklärung ist eine öffentlich zugängliche Auskunft darüber, wie barrierefrei ein digitales Angebot ist — inklusive der Bereiche, die es noch nicht sind, und eines Wegs, Barrieren zu melden. Für öffentliche Stellen ist sie nach der BITV 2.0 verpflichtend. Private Anbieter im Anwendungsbereich des BFSG müssen ebenfalls über die Barrierefreiheit ihres Angebots informieren — in anderer Form und mit anderem Umfang.
Kurz zusammengefasst:
- Sie ist eine Selbstauskunft, kein Zertifikat.
- Zur Ehrlichkeit gehört, bekannte Mängel zu benennen — nicht sie zu verschweigen.
- Pflicht mit festem Inhalt bei öffentlichen Stellen (BITV 2.0).
- Bei privaten Anbietern gelten die Informationspflichten des BFSG — Form und Umfang unterscheiden sich.
- Ein Meldeweg gehört immer dazu.
Zwei verschiedene Pflichten
| Öffentliche Stellen | Private nach BFSG | |
|---|---|---|
| Grundlage | BITV 2.0 | BFSG mit zugehöriger Verordnung |
| Bezeichnung | Erklärung zur Barrierefreiheit | Informationen zur Barrierefreiheit |
| Inhalt | festgelegt, standardisiert | Beschreibung, wie die Anforderungen erfüllt werden |
| Meldeweg | verpflichtend, mit Schlichtungshinweis | Kontaktmöglichkeit erforderlich |
Die beiden werden häufig vermengt. Wer als privates Unternehmen eine Erklärung nach BITV-Muster veröffentlicht, macht nichts falsch — er beantwortet nur teilweise eine Frage, die ihm so nicht gestellt wurde. Umgekehrt genügt für öffentliche Stellen ein formloser Hinweis nicht.
Was hineingehört
Am Muster der öffentlichen Stellen lässt sich gut zeigen, was eine brauchbare Erklärung ausmacht:
- Geltungsbereich — für welche Website, welche Apps, welche Dokumente.
- Stand der Vereinbarkeit — vollständig, teilweise oder nicht vereinbar.
- Nicht barrierefreie Inhalte, konkret benannt, mit Begründung und möglichst mit Zeitplan.
- Datum der Erstellung und der letzten Überprüfung.
- Prüfverfahren — Selbstbewertung oder externe Prüfung.
- Meldeweg für Barrieren, mit Kontaktdaten und Reaktionszusage.
- Durchsetzungsverfahren — bei öffentlichen Stellen der Hinweis auf die Schlichtungsstelle.
Der Punkt, der am meisten Überwindung kostet
Bekannte Mängel zu benennen, fühlt sich falsch an — man legt schriftlich offen, was noch nicht funktioniert. Genau das ist aber der Sinn der Erklärung.
Eine Erklärung, die pauschal „vollständig barrierefrei“ behauptet, ist bei nahezu jeder gewachsenen Website unzutreffend und damit angreifbar. Eine, die sagt: „Diese drei PDF-Dokumente sind nicht zugänglich, wir ersetzen sie bis Ende des Quartals; für die Videos fehlen Untertitel, bis dahin liefern wir auf Anfrage ein Transkript“ — die ist ehrlich, nachvollziehbar und rechtlich deutlich robuster.
Der praktische Nebeneffekt: Man muss den eigenen Stand kennen, um so zu schreiben. Die Erklärung erzwingt die Bestandsaufnahme, die ohnehin nötig ist.
Der Meldeweg
Er ist mehr als eine Formalie. Wichtig sind drei Dinge: eine erreichbare Adresse — E-Mail genügt, ein Formular ist besser —, eine Zusage zur Reaktionszeit, und ein Verfahren dahinter, das Meldungen tatsächlich bearbeitet.
Ein Meldeweg, auf den niemand antwortet, ist schlechter als keiner: Er dokumentiert, dass ein Hinweis eingegangen und nichts geschehen ist.
Erstellen und pflegen
- Prüfen — automatisch als erster Filter, dann manuell mit Tastatur und Screenreader, Maßstab ist WCAG AA.
- Mängel festhalten, mit Einschätzung des Aufwands.
- Schreiben — in verständlicher Sprache, nicht in Normzitaten.
- Veröffentlichen, dauerhaft erreichbar, üblicherweise im Footer neben Impressum und Datenschutz.
- Jährlich überprüfen und das Datum aktualisieren — eine drei Jahre alte Erklärung entwertet sich selbst.
Häufige Fragen
Brauche ich als Unternehmen eine Barrierefreiheitserklärung?
Die standardisierte Erklärung nach BITV betrifft öffentliche Stellen. Private Anbieter im Anwendungsbereich des BFSG müssen über die Barrierefreiheit ihres Angebots informieren — Form und Umfang unterscheiden sich. Was für dich gilt, hängt davon ab, ob und wie dein Angebot erfasst ist.
Muss ich Mängel wirklich benennen?
Ja, das ist der Kern. Eine Erklärung, die pauschal vollständige Barrierefreiheit behauptet, ist bei den meisten Websites unzutreffend und damit angreifbar. Benannte Mängel mit Zeitplan sind belastbarer.
Ist die Erklärung ein Nachweis für Barrierefreiheit?
Nein, sie ist eine Selbstauskunft. Ein Nachweis entsteht durch eine Prüfung — und auch die ist eine Momentaufnahme.
Wo gehört sie hin?
Dauerhaft erreichbar, üblicherweise als Link im Footer neben Impressum und Datenschutzerklärung. Sie darf nicht hinter einem Einwilligungsbanner verschwinden.
Wie oft muss sie aktualisiert werden?
Mindestens jährlich sowie nach größeren Änderungen an der Website. Das Datum der letzten Überprüfung gehört sichtbar hinein.
Was passiert nach einer Meldung?
Sie sollte bearbeitet und beantwortet werden. Bei öffentlichen Stellen können Betroffene nach erfolgloser Meldung die Schlichtungsstelle anrufen. Ein unbeantworteter Meldeweg ist schlechter als keiner.
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Über den Autor
Tim Ehling
Seit über zwei Jahrzehnten beschäftige ich mich mit Webentwicklung – und seit 2006 ganz besonders intensiv mit WordPress. Ich entwickle und optimiere Webseiten, betreue sie langfristig durch zuverlässige Wartung und biete Schulungen für alle, die WordPress sicher und effizient nutzen möchten. Außerdem unterstütze ich Unternehmen dabei, ihre Social-Media-Kanäle und SEO-Strategien so zu verbessern, dass sie bei Kunden und Suchmaschinen gleichermaßen gut ankommen.



