Abmahnung
Hinweis: Dieser Glossareintrag erklärt den technischen und organisatorischen Rahmen und ersetzt keine Rechtsberatung. Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte sie anwaltlich prüfen lassen — die Fristen sind kurz.
Lieber vorher prüfen als hinterher zahlen
Wir sehen nach, was deine Website an Externem lädt, ob die Rechtstexte zum tatsächlichen Zustand passen und wo die üblichen Angriffsflächen liegen.
Eine Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung, ein beanstandetes Verhalten zu unterlassen — verbunden mit der Forderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Im Web-Umfeld betrifft sie typischerweise Wettbewerbsverstöße, Urheberrechtsverletzungen und Datenschutzmängel. Ihr eigentliches Gewicht liegt nicht in den Anwaltskosten, sondern in der Unterlassungserklärung, die den Unterzeichner meist dauerhaft bindet.
Kurz zusammengefasst:
- Die Abmahnung ist ein außergerichtliches Mittel — sie soll einen Prozess vermeiden.
- Das größte Risiko ist die Vertragsstrafe aus der Unterlassungserklärung, nicht die Kostennote.
- Die vorformulierte Erklärung ist fast immer zu weit gefasst.
- Fristen sind kurz, meist wenige Tage — Ignorieren ist die schlechteste Reaktion.
- Seit der Reform des Wettbewerbsrechts ist der Kostenersatz bei kleineren Informationspflichtverstößen im Internet eingeschränkt.
Die typischen Anlässe im Web
| Bereich | Typischer Anlass |
|---|---|
| Wettbewerbsrecht | fehlendes oder unvollständiges Impressum, fehlende Preisangaben, irreführende Werbung, unzureichende Widerrufsbelehrung |
| Urheberrecht | fremde Bilder ohne Lizenz, Kartenausschnitte, Texte, Schriftarten außerhalb der Lizenzbedingungen |
| Datenschutz | Einbindung externer Dienste ohne Einwilligung, fehlende oder unpassende Datenschutzerklärung |
| Markenrecht | fremde Marken in Titeln, Anzeigen oder Domains |
| Barrierefreiheit | seit Geltung des BFSG zunehmend Thema — rechtlich noch nicht in allen Punkten geklärt |
Der Klassiker: Google Fonts
Kaum ein Fall hat deutsche Website-Betreiber so beschäftigt wie die Abmahnwelle rund um extern eingebundene Google-Schriftarten. Der Auslöser war ein Urteil des Landgerichts München I von Anfang 2022: Wer Schriftarten direkt von Google-Servern lädt, überträgt dabei die IP-Adresse der Besucher — ohne Einwilligung und ohne Notwendigkeit, weil sich dieselben Schriftarten lokal ausliefern lassen.
Auf das Urteil folgten massenhaft versendete Schreiben, oft mit kleinen Beträgen und automatisiert erzeugt. Viele dieser Serienschreiben waren rechtlich zweifelhaft und wurden später als rechtsmissbräuchlich eingeordnet. Der technische Kern der Sache bleibt allerdings richtig: Externe Ressourcen ohne Einwilligung einzubinden, ist angreifbar.
Die Lehre daraus ist eine technische, keine juristische: Schriftarten, Karten, Videos und Skripte gehören entweder lokal ausgeliefert oder hinter eine Einwilligung. Das ist ohnehin schneller — siehe Core Web Vitals.
Was in einer Abmahnung steht
- Wer abmahnt — Mitbewerber, Verband oder Rechteinhaber, meist über eine Kanzlei.
- Der beanstandete Verstoß, oft mit Bildschirmfoto und Zeitstempel.
- Die Unterlassungserklärung als vorformulierter Text, mit Vertragsstrafe.
- Eine Frist, häufig fünf bis zehn Tage.
- Eine Kostennote für die anwaltliche Tätigkeit, teils zusätzlich Schadensersatz.
Warum die Unterlassungserklärung das eigentliche Risiko ist
Wer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreibt, schließt einen Vertrag. Dieser Vertrag gilt in der Regel unbefristet. Jeder erneute Verstoß löst dann eine Vertragsstrafe aus — auch Jahre später, auch versehentlich, auch nach einem Relaunch, bei dem eine alte Datei wieder online geht.
Die beigelegte Erklärung ist dabei fast immer weiter formuliert als der Vorwurf. Sie deckt gerne auch „kerngleiche“ Verstöße ab und verzichtet auf sinnvolle Einschränkungen. Genau deshalb ist das ungeprüfte Unterschreiben die riskanteste Reaktion — noch vor dem Ignorieren.
Der übliche Weg ist eine modifizierte Unterlassungserklärung: inhaltlich auf den konkreten Verstoß begrenzt, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und mit einer Vertragsstrafe nach billigem Ermessen. Das gehört in anwaltliche Hand.
Was die Reform des Wettbewerbsrechts geändert hat
Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs sollte den Missbrauch der Abmahnung eindämmen. Für Websites sind zwei Punkte wichtig:
- Bei Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet können Mitbewerber die Abmahnkosten in bestimmten Konstellationen nicht mehr ersetzt verlangen.
- An die Abmahnbefugnis von Mitbewerbern und Verbänden werden höhere Anforderungen gestellt.
Das hat das Geschäftsmodell der Massenabmahnung unattraktiver gemacht. Abgeschafft ist die Abmahnung damit nicht — der Unterlassungsanspruch besteht unabhängig vom Kostenersatz weiter, und im Urheber- und Datenschutzrecht gelten diese Einschränkungen ohnehin nicht.
Was man tun sollte — und was nicht
- Frist notieren. Sie ist kurz und läuft auch dann, wenn man den Brief liegen lässt.
- Nichts ungeprüft unterschreiben. Die Erklärung bindet dauerhaft.
- Nichts ungeprüft zahlen. Eine Zahlung kann als Anerkenntnis gewertet werden.
- Den Zustand sichern. Bildschirmfotos, Serverprotokolle, Änderungsstände — nicht erst löschen und dann fragen.
- Den Mangel abstellen, unabhängig davon, wie man die Abmahnung bewertet.
- Anwaltlich prüfen lassen. Auch unberechtigte Abmahnungen brauchen eine Reaktion.
Der häufigste Fehler in der Praxis ist nicht die falsche Antwort, sondern gar keine. Eine unbeantwortete Abmahnung endet regelmäßig in einer einstweiligen Verfügung — dann wird es teuer.
Vorbeugen ist billiger
Fast alle Abmahnungen, die uns begegnen, betreffen Punkte, die bei einer regelmäßigen Prüfung auffallen würden: ein extern geladenes Skript, ein Bild ohne Lizenznachweis, ein veralteter Rechtstext, ein Cookie-Banner, das lädt, bevor es fragt. Eine jährliche Durchsicht von Rechtstexten und eingebundenen Diensten kostet einen Bruchteil einer einzigen Auseinandersetzung.
Häufige Fragen
Muss ich auf eine Abmahnung reagieren?
Ja. Auch wenn der Vorwurf unberechtigt erscheint, ist Ignorieren die schlechteste Option: Der Gegner kann eine einstweilige Verfügung beantragen, die ohne Anhörung ergeht. Die Reaktion muss keine Unterschrift sein — sie muss aber innerhalb der Frist erfolgen.
Soll ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?
Nicht ungeprüft. Sie ist regelmäßig weiter gefasst als der Vorwurf und gilt unbefristet. Üblich ist eine anwaltlich modifizierte Erklärung, die auf den konkreten Verstoß begrenzt ist und keine Rechtspflicht anerkennt.
Wie teuer wird eine Abmahnung?
Die Kostennote richtet sich nach dem Gegenstandswert und liegt bei kleineren Website-Verstößen häufig im mittleren dreistelligen bis unteren vierstelligen Bereich. Das wirtschaftliche Risiko liegt aber in der Vertragsstrafe bei einem späteren Verstoß, die deutlich höher ausfallen kann.
Sind Google-Fonts-Abmahnungen noch aktuell?
Die Serienschreiben von 2022 und 2023 sind weitgehend abgeebbt, viele davon galten als rechtsmissbräuchlich. Der technische Auslöser bleibt jedoch relevant: Wer Schriftarten oder andere Ressourcen ohne Einwilligung von fremden Servern lädt, überträgt personenbezogene Daten. Die Schriftarten lokal auszuliefern, löst das Problem dauerhaft.
Kann ich wegen fehlender Barrierefreiheit abgemahnt werden?
Seit Geltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes wird das intensiv diskutiert. Die Durchsetzung liegt zunächst bei der Marktüberwachung; ob und in welchem Umfang Mitbewerber wettbewerbsrechtlich vorgehen können, ist nicht abschließend geklärt. Unabhängig davon bestehen die gesetzlichen Anforderungen — sie zu erfüllen ist der sicherere Weg.
Hilft eine Haftungsausschluss-Klausel im Impressum?
Nein. Die verbreiteten „Disclaimer“ haben keine Wirkung gegenüber Ansprüchen Dritter. Rechtssicherheit entsteht durch korrekte Angaben und zulässige Technik, nicht durch einen Textbaustein.
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Über den Autor
Tim Ehling
Seit über zwei Jahrzehnten beschäftige ich mich mit Webentwicklung – und seit 2006 ganz besonders intensiv mit WordPress. Ich entwickle und optimiere Webseiten, betreue sie langfristig durch zuverlässige Wartung und biete Schulungen für alle, die WordPress sicher und effizient nutzen möchten. Außerdem unterstütze ich Unternehmen dabei, ihre Social-Media-Kanäle und SEO-Strategien so zu verbessern, dass sie bei Kunden und Suchmaschinen gleichermaßen gut ankommen.




