Impressumspflicht
Hinweis: Dieser Glossareintrag erklärt den technischen und organisatorischen Rahmen und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Beurteilung deines Einzelfalls ist eine Anwältin oder ein Anwalt zuständig.
Unsicher, ob dein Impressum aktuell ist?
Wir prüfen im Rahmen unserer Wartung, ob Impressum und Datenschutzerklärung technisch erreichbar sind, ob veraltete Verweise drinstehen und ob das Cookie-Banner sie verdeckt.
Die Impressumspflicht verpflichtet Anbieter geschäftsmäßiger digitaler Dienste, bestimmte Angaben über sich leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar bereitzuhalten. Rechtsgrundlage ist seit dem 14. Mai 2024 § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das an dieser Stelle das Telemediengesetz abgelöst hat. Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist ein häufiger Abmahngrund.
Kurz zusammengefasst:
- Rechtsgrundlage ist § 5 DDG — nicht mehr § 5 TMG. Wer noch auf das TMG verweist, sollte das ändern.
- Die Pflicht trifft nahezu jede geschäftsmäßige Website, nicht nur Shops.
- Erreichbar in maximal zwei Klicks, von jeder Unterseite aus.
- Gilt auch für Social-Media-Profile — dort meist über einen Link gelöst.
- Der Link zur EU-Streitbeilegungsplattform gehört seit dem 20. Juli 2025 heraus, die Plattform ist abgeschaltet.
Wen die Pflicht trifft
Das Gesetz spricht von geschäftsmäßigen digitalen Diensten. Entscheidend ist nicht, ob du Geld verdienst, sondern ob das Angebot planmäßig und dauerhaft betrieben wird. In der Praxis heißt das: Unternehmen, Selbstständige, Vereine und auch Blogs mit Werbung oder Partnerlinks brauchen ein Impressum.
Ausgenommen sind rein private Seiten ohne jeden geschäftlichen Bezug — etwa eine Familienseite ohne Werbung. Die Grenze verläuft schmaler, als viele annehmen: Schon ein einzelner Partnerlink oder ein Werbebanner kann die Pflicht auslösen. Im Zweifel ist ein Impressum die günstigere Entscheidung.
Was hineingehört
| Angabe | Gilt für |
|---|---|
| Name bzw. Firma und Rechtsform | alle |
| Ladungsfähige Anschrift — kein Postfach | alle |
| Vertretungsberechtigte Person | Gesellschaften |
| E-Mail-Adresse und ein zweiter, schneller Kontaktweg | alle |
| Register und Registernummer | eingetragene Unternehmen |
| Umsatzsteuer-Identifikationsnummer | sofern vorhanden |
| Zuständige Aufsichtsbehörde | erlaubnispflichtige Tätigkeiten |
| Berufsbezeichnung, Kammer, berufsrechtliche Regelungen | reglementierte Berufe |
| Verantwortlicher für redaktionelle Inhalte | journalistisch-redaktionelle Angebote |
Der zweite Kontaktweg wird oft falsch verstanden. Verlangt ist eine Möglichkeit zur unmittelbaren Kommunikation — klassisch die Telefonnummer. Ein Kontaktformular kann genügen, wenn darüber zeitnah geantwortet wird. Wer ganz auf Telefon verzichtet, geht ein Risiko ein.
Betreibst du einen Blog mit eigenen redaktionellen Beiträgen, kommt eine zweite Grundlage hinzu: der Medienstaatsvertrag verlangt für journalistisch-redaktionelle Angebote zusätzlich einen inhaltlich Verantwortlichen mit Namen und Anschrift.
„Leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar, ständig verfügbar“
Diese drei Anforderungen entscheiden in der Praxis öfter über eine Abmahnung als der Inhalt selbst.
- Leicht erkennbar heißt: als „Impressum“ oder „Kontakt“ bezeichnet. Kreative Benennungen wie „Über mich“ oder „Legal“ sind riskant.
- Unmittelbar erreichbar heißt in der gefestigten Rechtsprechung: höchstens zwei Klicks von jeder beliebigen Unterseite aus. Der Standardweg ist ein Link im Footer, der auf allen Seiten steht.
- Ständig verfügbar heißt: auch dann erreichbar, wenn ein Cookie-Banner die Seite überlagert. Ein Banner, das den Footer blockiert, bis man zustimmt, kann die Pflicht verletzen.
Der letzte Punkt wird häufig übersehen. Wer eine Consent-Lösung einsetzt, sollte prüfen, ob Impressum und Datenschutzerklärung auch ohne Zustimmung erreichbar bleiben.
Der OS-Link gehört heraus
Jahrelang mussten Online-Händler auf die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung verlinken. Diese Plattform wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt; Beschwerden waren bereits ab dem 20. März 2025 nicht mehr möglich.
Konsequenz: Der Link und alle Hinweise darauf gehören von der Website entfernt. Ein Verweis auf einen abgeschalteten Dienst ist im besten Fall wertlos und im schlechteren irreführend. Die übrigen Informationspflichten zur Verbraucherstreitbeilegung — etwa die Angabe, ob du zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren bereit bist — bleiben davon unberührt.
Das ist ein Punkt, der auf sehr vielen deutschen Websites noch nicht nachgezogen wurde. Ein Blick ins eigene Impressum lohnt sich.
Social Media und andere Profile
Die Pflicht endet nicht an der eigenen Domain. Geschäftlich genutzte Profile bei Instagram, LinkedIn, Facebook oder ein Google-Unternehmensprofil brauchen ebenfalls eine Anbieterkennzeichnung. Weil die Plattformen dafür selten ein eigenes Feld vorsehen, ist der übliche Weg ein klar bezeichneter Link auf das Impressum der Website — im Profiltext, nicht versteckt in einem Beitrag.
Was bei Verstößen droht
Ein fehlerhaftes Impressum kann drei Folgen haben: eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbände, ein Bußgeld, und im Streitfall Nachteile bei der Zustellung, weil deine ladungsfähige Anschrift fehlt.
Praktisch relevant ist vor allem die Abmahnung. Seit der Reform des Wettbewerbsrechts ist der Ersatz von Abmahnkosten bei bestimmten Informationspflichtverstößen im Internet eingeschränkt worden — das hat die Massenabmahnung unattraktiver gemacht, aber nicht abgeschafft. Die Unterlassungserklärung mit ihrer Vertragsstrafe bleibt das eigentliche Risiko.
Typische Fehler aus der Praxis
- Verweis auf § 5 TMG — das Gesetz gibt es nicht mehr. Inhaltlich schadet es kaum, wirkt aber ungepflegt.
- Postfach statt Anschrift — nicht ausreichend, es braucht eine ladungsfähige Adresse.
- Impressum als Bild — soll Adress-Sammler abhalten, ist aber weder für Screenreader noch für Suchmaschinen lesbar und erfüllt die Anforderung „leicht erkennbar“ nicht zuverlässig.
- Nur im Menü einer einzigen Unterseite — der Link gehört in den Footer aller Seiten.
- Vom Cookie-Banner verdeckt — häufigster technischer Fehler.
- Veralteter OS-Link — siehe oben.
Häufige Fragen
Brauche ich ein Impressum, wenn ich nichts verkaufe?
In den meisten Fällen ja. Maßgeblich ist nicht der Verkauf, sondern ob das Angebot geschäftsmäßig betrieben wird. Schon eine Unternehmensdarstellung ohne Shop, ein Blog mit Werbung oder ein Vereinsauftritt lösen die Pflicht aus. Rein private Seiten ohne jeden geschäftlichen Bezug sind ausgenommen.
Reicht ein Kontaktformular statt einer Telefonnummer?
Verlangt ist ein Weg zur unmittelbaren Kommunikation. Ein Kontaktformular kann genügen, wenn darauf zeitnah geantwortet wird — sicher ist das aber nicht in jedem Fall. Wer Streit vermeiden will, nennt zusätzlich eine Telefonnummer.
Muss der OS-Link noch im Impressum stehen?
Nein. Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet. Der Link und die zugehörigen Hinweise sollten entfernt werden. Andere Informationspflichten zur Verbraucherstreitbeilegung bestehen weiter.
Gilt die Impressumspflicht auch für Instagram und LinkedIn?
Ja, für geschäftlich genutzte Profile. Da die Plattformen kein eigenes Impressumsfeld anbieten, wird die Pflicht in der Praxis über einen deutlich bezeichneten Link auf das Impressum der eigenen Website erfüllt.
Was ändert sich durch das DDG gegenüber dem TMG?
Inhaltlich wenig. Die Anforderungen wurden weitgehend übernommen, die Vorschrift heißt jetzt § 5 DDG statt § 5 TMG. Ändern solltest du Verweise auf das TMG in deinen Rechtstexten — sowohl im Impressum als auch in der Datenschutzerklärung, wo aus dem TTDSG das TDDDG geworden ist.
Wie viele Klicks darf das Impressum entfernt sein?
Höchstens zwei, von jeder beliebigen Unterseite aus. Der übliche und sichere Weg ist ein Link im Footer, der auf allen Seiten ausgeliefert wird.
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Über den Autor
Tim Ehling
Seit über zwei Jahrzehnten beschäftige ich mich mit Webentwicklung – und seit 2006 ganz besonders intensiv mit WordPress. Ich entwickle und optimiere Webseiten, betreue sie langfristig durch zuverlässige Wartung und biete Schulungen für alle, die WordPress sicher und effizient nutzen möchten. Außerdem unterstütze ich Unternehmen dabei, ihre Social-Media-Kanäle und SEO-Strategien so zu verbessern, dass sie bei Kunden und Suchmaschinen gleichermaßen gut ankommen.





