Assistive Technologien

Assistive Technologien sind Geräte und Programme, die Menschen mit Behinderungen bei der Nutzung helfen, etwa Screenreader, Bildschirmlupen oder Sprachsteuerung. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fasst darunter jedes Element, Gerät oder Produktsystem einschließlich Software, das funktionelle Fähigkeiten erhöht, erhält, ersetzt oder verbessert oder Behinderungen ausgleicht. Für eine Website heißt das: Ihr Code entscheidet, ob diese Hilfsmittel überhaupt etwas ausrichten können.

Kurz zusammengefasst:

  • Gesetzliche Definition: § 2 Nummer 33 BFSG.
  • Typische Beispiele: Screenreader, Bildschirmlupe, Spracherkennung, Auswahlschalter, Braillezeile.
  • Die Hilfsmittel lesen, was der Code der Seite ihnen mitgibt.
  • Tastaturbedienung, Bedienelemente mit Namen und Textalternativen gehören in den WCAG zur Stufe A.
  • Prüfwerkzeuge helfen, ersetzen den Test von Hand aber nicht.

Was dazugehört

Die W3C-Richtlinien WCAG beschreiben assistive Technologie als Hardware oder Software, die allein oder zusammen mit einem üblichen Programm wie dem Browser Funktionen für Nutzer mit Behinderungen bereitstellt, die darüber hinausgehen. Die Grenze ist nach dem W3C nicht absolut, denn auch gängige Browser bringen Hilfsfunktionen mit.

HilfsmittelWas es tut
Screenreaderliest Inhalte als Sprache oder über Braille aus
Braillezeilegibt Text als fühlbare Punktschrift aus
Bildschirmlupevergrößert Inhalte auf dem Bildschirm
Spracherkennungsteuert das Gerät per Sprache statt mit Tastatur oder Maus
Auswahlschaltererlaubt die Bedienung ohne Tastatur und Maus

Für einen ersten Eindruck musst du nichts Besonderes anschaffen. VoiceOver ist der Screenreader von Apple, TalkBack der von Google auf Android-Geräten, und für Windows gibt es zum Beispiel das kostenlose NVDA. Mehr zur Bedienung steht im Eintrag zum Screenreader.

Warum die Website mitspielen muss

Ein Hilfsmittel kann nur ausgeben, was die Seite technisch bereitstellt. Das W3C formuliert es so, dass assistive Technologie nur dann gut funktioniert, wenn der Code ordentlich umgesetzt ist. Drei Kriterien der Stufe A zeigen, worauf es ankommt:

  • Textalternativen (1.1.1): Inhalte ohne Text brauchen eine Alternative, die sich etwa in Sprache oder Braille umwandeln lässt.
  • Tastatur (2.1.1): Alle Funktionen müssen sich über eine Tastaturschnittstelle bedienen lassen, von wenigen Ausnahmen abgesehen.
  • Name, Rolle, Wert (4.1.2): Jedes Bedienelement muss maschinenlesbar sagen, wie es heißt und was es ist.

Das klingt abstrakt und ist im Alltag sehr konkret. Ein Knopf, der nur als Symbol gestaltet ist, braucht einen Namen, sonst bleibt er für viele Nutzer stumm. Dafür gibt es unter anderem das ARIA-Label. Ein reines Bild ohne Beschreibung sagt dem Screenreader ebenso wenig, deshalb gehört auch der Alt-Text hierher.

Was das Gesetz dazu sagt

Das BFSG definiert den Begriff in § 2 Nummer 33. In § 12 der zugehörigen Verordnung BFSGV geht es um Informationen zur Dienstleistung und, wenn Produkte zum Einsatz kommen, zu deren Interoperabilität mit assistiven Technologien. Webseiten müssen nach derselben Vorschrift wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.

Die Überwachungsmethode in Anlage 1 zum BFSG bewertet auch das Verhalten der Webseite beim Einsatz unterschiedlicher Software oder Hilfstechnologien. Ob das Gesetz für deinen Betrieb gilt, ist eine eigene Frage, dazu der Eintrag Kleinstunternehmen.

Was das für deinen Betrieb bedeutet

Im Betrieb ist die wichtigste Prüfung kostenlos: Geh die eigene Website einmal nur mit der Tabulatortaste durch und schau, ob du jedes Formularfeld und jeden Knopf erreichst und siehst, wo du gerade bist. Wer mit Blick auf die Kosten rechnet, plant diese Punkte am besten gleich beim nächsten Umbau ein, denn sie hängen an Vorlagen und Bausteinen, die sich mehrfach auswirken.

Automatische Prüfprogramme helfen beim Einstieg. Nach dem W3C können sie Barrierefreiheit aber nicht feststellen, sondern nur dabei unterstützen, und es braucht menschliches Urteil. Nachträglich eingeblendete Hilfsleisten sind ein eigenes Thema, dazu der Beitrag zu Accessibility-Overlays. Wie eine Seite von Grund auf bedienbar gebaut wird, beschreibt die Seite Barrierefreies Webdesign.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen assistiver Technologie und Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit ist eine Eigenschaft deiner Website. Assistive Technologie ist das Hilfsmittel auf Seite der Nutzer. Beides muss zusammenpassen, damit die Website am Ende bedienbar ist.

Muss ich als Betrieb selbst Hilfsmittel anschaffen?

Nicht für einen ersten Test. VoiceOver und TalkBack sind Screenreader von Apple und Google, NVDA für Windows ist nach Angaben des Herstellers kostenlos. Ein Probelauf zeigt schon viel, ersetzt aber keine vollständige Prüfung.

Reicht es, wenn meine Seite mit einem Screenreader funktioniert?

Das ist ein guter Anfang, deckt aber nicht alles ab. Menschen nutzen auch Vergrößerung, Sprachsteuerung oder Schalter, und jede dieser Nutzungen stellt eigene Anforderungen an deine Seite.

Ersetzt eine automatische Prüfung den Test mit Hilfsmitteln?

Nein. Das W3C schreibt ausdrücklich, dass Prüfwerkzeuge Barrierefreiheit nicht feststellen, sondern nur dabei helfen können. Für das Urteil braucht es einen Menschen.

Sind Untertitel oder größere Schrift auch assistive Technologie?

Das W3C führt das Vergrößern von Text und das Aktivieren von Untertiteln als angepasste Strategien auf. Sie sind oft Browser- oder Geräteeinstellungen und zeigen, dass die Grenze zu üblichen Programmen fließend ist.

Wie schlägt sich deine Website mit Tastatur und Screenreader?

Schau dir die Seite gemeinsam mit uns an. Dann siehst du, wo die Bedienung hakt und was davon zuerst drankommt.

Der Autor: Tim Ehling

Über den Autor

Tim Ehling

Seit über zwei Jahrzehnten beschäftige ich mich mit Webentwicklung – und seit 2006 ganz besonders intensiv mit WordPress. Ich entwickle und optimiere Webseiten, betreue sie langfristig durch zuverlässige Wartung und biete Schulungen für alle, die WordPress sicher und effizient nutzen möchten. Außerdem unterstütze ich Unternehmen dabei, ihre Social-Media-Kanäle und SEO-Strategien so zu verbessern, dass sie bei Kunden und Suchmaschinen gleichermaßen gut ankommen.

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