BFSG

Das Bar­ri­ere­frei­heitsstärkungs­ge­setz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das im Jahr 2021 ver­ab­schiedet wurde, um die Bar­ri­ere­frei­heit in dig­i­tal­en Inhal­ten und Dien­stleis­tun­gen zu fördern. Es set­zt die EU-Richtlin­ie zur Bar­ri­ere­frei­heit von Web­sites und mobilen Anwen­dun­gen öffentlich­er Stellen um und geht darüber hin­aus. Das BFSG verpflichtet Unternehmen und öffentliche Stellen, ihre dig­i­tal­en Ange­bote so zu gestal­ten, dass sie von allen Men­schen, ein­schließlich Men­schen mit Behin­derun­gen, genutzt wer­den kön­nen.

Ziel

Das Hauptziel des BFSG ist es, die gle­ich­berechtigte Teil­habe von Men­schen mit Behin­derun­gen im dig­i­tal­en Raum zu fördern. Dies bet­rifft nicht nur staatliche Web­seit­en, son­dern auch pri­vate Unternehmen, die Dien­stleis­tun­gen für die Öffentlichkeit anbi­eten. Dazu gehören E‑Com­merce-Plat­tfor­men, Online-Bank­ing, Tick­et­buchungssys­teme, Apps und vieles mehr.

Anwendungsbereich

Das Gesetz bet­rifft dig­i­tale Dien­stleis­tun­gen und Pro­duk­te, die von Pri­vatun­ternehmen und öffentlichen Ein­rich­tun­gen ange­boten wer­den. Ziel ist es, Hin­dernisse in der dig­i­tal­en Welt zu beseit­i­gen und sicherzustellen, dass dig­i­tale Inhalte für Men­schen mit kör­per­lichen und kog­ni­tiv­en Ein­schränkun­gen bar­ri­ere­frei zugänglich sind.

Anforderungen

Die BFSG set­zt Stan­dards für die Gestal­tung von Web­sites, Apps und anderen dig­i­tal­en Pro­duk­ten, um sie bar­ri­ere­frei zu machen. Diese Stan­dards basieren auf den Web Con­tent Acces­si­bil­i­ty Guide­lines (WCAG), die auch der deutschen BITV 2.0 zugrunde liegen. Die Anforderun­gen bein­hal­ten die Wahrnehm­barkeit, Bedi­en­barkeit, Ver­ständlichkeit und Robus­theit von dig­i­tal­en Inhal­ten.

Bedeutung

Das BFSG spielt eine zen­trale Rolle bei der Durch­set­zung von Bar­ri­ere­frei­heit in der deutschen dig­i­tal­en Land­schaft und stärkt die Rechte von Men­schen mit Behin­derun­gen, indem es einen bar­ri­ere­freien Zugang zu dig­i­tal­en Dien­stleis­tun­gen sich­er­stellt. Das Gesetz stellt zudem sich­er, dass dig­i­tale Inhalte für alle nutzbar sind, unab­hängig von ihren indi­vidu­ellen Fähigkeit­en.

Fazit

Das Bar­ri­ere­frei­heitsstärkungs­ge­setz ist ein wichtiger Schritt, um die dig­i­tale Inklu­sion in Deutsch­land zu verbessern. Es trägt dazu bei, dass nicht nur öffentliche, son­dern auch pri­vate Unternehmen ihre dig­i­tal­en Ange­bote für alle Men­schen zugänglich machen und dabei die Anforderun­gen an Bar­ri­ere­frei­heit erfüllen.

Nüt­zliche Links zum BFSG (Bar­ri­ere­frei­heitsstärkungs­ge­setz)

  1. Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales — Infor­ma­tio­nen zum BFSG
    Offizielle Infor­ma­tio­nen des Bun­desmin­is­teri­ums zu den Anforderun­gen und Zie­len des BFSG sowie dessen Umset­zung in Deutsch­land.
    Link: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html
  2. Inklu­sion­spoli­tik – Überblick zum Bar­ri­ere­frei­heitsstärkungs­ge­setz
    Eine detail­lierte Erk­lärung des BFSG, wie es den dig­i­tal­en Zugang für Men­schen mit Behin­derun­gen verbessert und welche Unternehmen betrof­fen sind.
    Link: https://www.inklusionspolitik.de/bfsg-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/
  3. Europäis­che Union – Richtlin­ie zur Bar­ri­ere­frei­heit
    Diese Seite beschreibt die EU-Richtlin­ie 2016/2102, die die Grund­lage für das BFSG bildet, und wie sie in Deutsch­land umge­set­zt wird.
    Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016L2102
  4. Wirtschaft­srecht – Umset­zung des BFSG in der Prax­is
    Ein Überblick über die rechtlichen Anforderun­gen des BFSG für Unternehmen und deren Auswirkun­gen auf die Gestal­tung dig­i­taler Ange­bote.
    Link: https://www.wirtschaftsrecht-aktuell.de/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/

Diese Links bieten weit­er­führende Infor­ma­tio­nen zu den Anforderun­gen, Zie­len und der Umset­zung des BFSG in Deutsch­land.

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