Isometrische 3D-Illustration, die das BFSG visualisiert. Ein großes Kalenderblatt zeigt prominent das Jahr "2025". Davor sind verschiedene digitale Produkte platziert: ein Smartphone mit einer Shopping-App, ein Laptop mit einem Online-Store und ein Geldautomat. Grüne Häkchen an jedem Gerät symbolisieren die Barrierefreiheit. Im Hintergrund deutet eine stilisierte Waage die rechtliche Verpflichtung für die Privatwirtschaft an.

BFSG – Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz einfach erklärt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist und die digitale Barrierefreiheit für privatwirtschaftliche Unternehmen verpflichtend macht. Es setzt den European Accessibility Act (EAA) der EU in nationales Recht um und betrifft Millionen von Online-Shops, Dienstleistern und digitalen Produkten.

Was regelt das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie von allen Menschen unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen vollständig genutzt werden können. Im Gegensatz zur BITV 2.0, die primär öffentliche Stellen betrifft, richtet sich das BFSG gezielt an privatwirtschaftliche Anbieter.

Das Gesetz umfasst verschiedene Bereiche:

  • E-Commerce und Webshops: Online-Verkaufsplattformen, Buchungssysteme, Warenkörbe
  • Digitale Dienstleistungen: Banking-Apps, Ticketsysteme, Streaming-Dienste
  • Hardware-Produkte: Computer, Smartphones, Tablets, E-Reader, Geldautomaten
  • Telekommunikation: Telefondienste, Notrufsysteme, Kundenservice-Portale
  • Personenverkehr: Buchungsplattformen für Züge, Busse, Flüge

Wer ist vom BFSG betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten. Dabei gibt es jedoch wichtige Ausnahmen und Abstufungen.

Betroffene Unternehmen

  • Online-Händler und E-Commerce-Plattformen
  • Banken und Finanzdienstleister
  • Anbieter von Streaming-Diensten und E-Books
  • Telekommunikationsunternehmen
  • Transport- und Verkehrsunternehmen
  • Hersteller von Consumer-Elektronik

Ausnahmen für Kleinstunternehmen

Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von unter 2 Millionen Euro können unter bestimmten Umständen von einzelnen Anforderungen befreit sein. Diese Ausnahme greift jedoch nur, wenn die Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung darstellt. Die Beweislast liegt beim Unternehmen.

Wichtig: Die Ausnahme bedeutet nicht, dass Kleinstunternehmen vollständig von Barrierefreiheit befreit sind. Vielmehr müssen sie nachweisen, dass bestimmte Maßnahmen wirtschaftlich unzumutbar sind.

Zentrale Anforderungen des BFSG

Die technischen Anforderungen des BFSG orientieren sich an international anerkannten Standards, insbesondere den Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1 auf Level AA. Diese basieren auf vier grundlegenden Prinzipien.

1. Wahrnehmbarkeit (Perceivable)

Alle Informationen müssen für die Sinne der Nutzer zugänglich sein.

  • Textalternativen für Bilder, Grafiken und Icons
  • Mindestkontrast von 4,5:1 zwischen Text und Hintergrund
  • Untertitel und Audiodeskriptionen für Videos
  • Skalierbarkeit von Texten bis 200 Prozent

2. Bedienbarkeit (Operable)

Die Bedienung muss über verschiedene Eingabemethoden möglich sein.

  • Vollständige Tastaturbedienung
  • Deaktivierbare oder verlängerbare Zeitlimits
  • Verzicht auf flackernde Inhalte
  • Klare Navigation, Skip-Links und aussagekräftige Überschriften

3. Verständlichkeit (Understandable)

Inhalte und Bedienung müssen nachvollziehbar sein.

  • Klare und verständliche Sprache
  • Konsistente Navigation und Bedienelemente
  • Hilfestellung bei Formularen
  • Korrekte Sprachauszeichnung im HTML

4. Robustheit (Robust)

Die technische Umsetzung muss mit assistiven Technologien kompatibel sein.

  • Valider, standardkonformer HTML-Code
  • Korrekte ARIA-Attribute
  • Semantisches HTML5
  • Kompatibilität mit gängigen Screenreadern

Die wichtigsten Fristen im Überblick

Das BFSG folgt einem gestaffelten Zeitplan mit klaren Meilensteinen.

28. Juni 2025 – Hauptstichtag

Seit dem 28. Juni 2025 müssen alle neuen Produkte und Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Das betrifft:

  • Neu eingeführte E-Commerce-Plattformen
  • Neu entwickelte Apps und Software
  • Neu hergestellte Hardware-Produkte

28. Juni 2030 – Bestandsschutz läuft aus

Für Produkte und Dienstleistungen, die vor dem 28. Juni 2025 bereits im Markt waren, gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Ab dem 28. Juni 2030 müssen auch diese barrierefrei sein oder vom Markt genommen werden.

Selbstbedienungsterminals

Für Geldautomaten, Ticketautomaten und vergleichbare Terminals gilt eine Sonderregelung. Diese müssen ab dem 28. Juni 2027 barrierefrei sein.

BFSG vs. BITV 2.0: Was ist der Unterschied?

Viele Unternehmen verwechseln das BFSG mit der BITV 2.0. Während sich die BITV 2.0 an öffentliche Stellen richtet, gilt das BFSG für privatwirtschaftliche Unternehmen. Beide Regelwerke basieren auf den WCAG 2.1 und zielen auf Level AA Konformität ab.

Die wichtigsten Unterschiede:

Kriterium

BFSG

BITV 2.0

Zielgruppe

Privatwirtschaftliche Unternehmen

Öffentliche Stellen (Bund, Länder, Kommunen)

Rechtsgrundlage

European Accessibility Act (EAA)

EU-Webseitenrichtlinie 2016/2102

Gültig ab

28. Juni 2025

Bereits seit September 2020 in Kraft

Umfang

Produkte UND Dienstleistungen

Primär Websites und Apps

Sanktionen

Bußgelder bis 100.000 €

Überwachung durch Überwachungsstellen

Gemeinsamkeiten: Beide basieren auf den WCAG 2.1 Standards und zielen auf Level AA Konformität ab.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Das BFSG ist keine Empfehlung, sondern eine verbindliche gesetzliche Pflicht.

  • Bußgelder von bis zu 100.000 Euro
  • Zivilrechtliche Klagen und Unterlassungsansprüche
  • Marktzugangsverbote für nicht konforme Produkte
  • Reputationsschäden
  • Wirtschaftliche Verluste durch Ausschluss großer Nutzergruppen

So bereitest du deine Website auf das BFSG vor

Eine strukturierte Herangehensweise hilft, die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen.

Phase 1: Bestandsaufnahme

  • Durchführung eines Barrierefreiheits-Audits
  • Nutzung automatisierter Tools
  • Tests mit Screenreadern
  • Priorisierung der Schwachstellen

Phase 2: Priorisierung

  • Einteilung in kritisch, wichtig und optional
  • Fokus auf Kernfunktionen
  • Berücksichtigung realer Nutzungsszenarien

Phase 3: Technische Umsetzung

  • Einsatz von semantischem HTML5
  • Ergänzung sinnvoller Alt-Texte
  • Sicherstellung ausreichender Kontraste
  • Vollständige Tastaturbedienbarkeit
  • Nutzung von ARIA-Labels
  • Tests bei 200 Prozent Textvergrößerung

Phase 4: Content-Optimierung

  • Verständliche Sprache
  • Klare Überschriftenstruktur
  • HTML statt reiner PDF-Downloads
  • Untertitel und Transkripte für Videos

Phase 5: Testing und Validierung

  • Tests mit verschiedenen Geräten
  • Einbindung von Nutzern mit Behinderungen
  • Dokumentation der Ergebnisse
  • Erstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit

Phase 6: Kontinuierliche Wartung

  • Etablierte Prozesse
  • Regelmäßige Schulungen
  • Wiederkehrende Audits
  • Feedback-Kanäle für Nutzer

Praktische Checkliste für BFSG-Konformität

Diese Checkliste dient als Schnellcheck für deine Website.

Grundstruktur, visuelles Design, Bedienbarkeit, Medieninhalte, Formulare und interaktive Elemente müssen dauerhaft überprüft und gepflegt werden.

Tools und Ressourcen für die Umsetzung

Kostenlose Tools, WordPress-spezifische Plugins und offizielle Dokumentationen unterstützen bei der Umsetzung und laufenden Kontrolle.

BFSG in WordPress umsetzen

Für WordPress-Websites gelten spezifische Best Practices bei Themes, Gutenberg-Blöcken und Plugins. Barrierefreiheit sollte dabei nicht nachträglich ergänzt, sondern dauerhaft mitgedacht werden.

Typische Fehler und wie du sie vermeidest

Overlay-Tools, rein automatisierte Prüfungen, falsche Alt-Texte, vernachlässigte Fokus-Zustände und nicht barrierefreie PDFs zählen zu den häufigsten Problemen.

Wirtschaftliche Vorteile digitaler Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit erweitert die Zielgruppe, verbessert SEO, steigert Conversion-Rates, reduziert Absprungraten und stärkt die Marke.

BFSG und die Zukunft der digitalen Zugänglichkeit

Das BFSG ist Teil einer langfristigen Entwicklung hin zu einheitlichen europäischen Standards, neuen assistiven Technologien und einem konsequenten Accessible-First-Ansatz.

Fazit: BFSG als Chance begreifen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist seit 2025 geltendes Recht. Unternehmen, die Barrierefreiheit konsequent umsetzen, sichern sich rechtlich ab, verbessern ihre digitalen Angebote und erschließen neue Zielgruppen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Barrierefreiheit dauerhaft in Prozesse, Design und Technik zu integrieren.

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Mehr Begriffe zur digitalen Barrierefreiheit:

Artikel zur Barrierefreiheit:

Autor: Tim Ehling
Der Autor: Tim Ehling

Seit über zwei Jahrzehnten beschäftige ich mich mit Webentwicklung – und seit 2006 ganz besonders intensiv mit WordPress. Ich entwickle und optimiere Webseiten, betreue sie langfristig durch zuverlässige Wartung und biete Schulungen für alle, die WordPress sicher und effizient nutzen möchten. Außerdem unterstütze ich Unternehmen dabei, ihre Social-Media-Kanäle und SEO-Strategien so zu verbessern, dass sie bei Kunden und Suchmaschinen gleichermaßen gut ankommen.

Schwerpunkte:
✔ Webentwicklung ✔ WordPress-Updateservice
✔ WordPress-Schulungen ✔ Social-Media-Checkups
✔ Suchmaschinenoptimierung (SEO) ✔ KI ✔ Generative Engine Optimization (GEO)

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