BFSG

Das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG) ist ein deut­sches Gesetz, das im Jahr 2021 ver­ab­schie­det wur­de, um die Bar­rie­re­frei­heit in digi­ta­len Inhal­ten und Dienst­leis­tun­gen zu för­dern. Es setzt die EU-Richt­li­nie zur Bar­rie­re­frei­heit von Web­sites und mobi­len Anwen­dun­gen öffent­li­cher Stel­len um und geht dar­über hin­aus. Das BFSG ver­pflich­tet Unter­neh­men und öffent­li­che Stel­len, ihre digi­ta­len Ange­bo­te so zu gestal­ten, dass sie von allen Men­schen, ein­schließ­lich Men­schen mit Behin­de­run­gen, genutzt wer­den kön­nen.

Ziel

Das Haupt­ziel des BFSG ist es, die gleich­be­rech­tig­te Teil­ha­be von Men­schen mit Behin­de­run­gen im digi­ta­len Raum zu för­dern. Dies betrifft nicht nur staat­li­che Web­sei­ten, son­dern auch pri­va­te Unter­neh­men, die Dienst­leis­tun­gen für die Öffent­lich­keit anbie­ten. Dazu gehö­ren E-Com­mer­ce-Platt­for­men, Online-Ban­king, Ticket­bu­chungs­sys­te­me, Apps und vie­les mehr.

Anwen­dungs­be­reich

Das Gesetz betrifft digi­ta­le Dienst­leis­tun­gen und Pro­duk­te, die von Pri­vat­un­ter­neh­men und öffent­li­chen Ein­rich­tun­gen ange­bo­ten wer­den. Ziel ist es, Hin­der­nis­se in der digi­ta­len Welt zu besei­ti­gen und sicher­zu­stel­len, dass digi­ta­le Inhal­te für Men­schen mit kör­per­li­chen und kogni­ti­ven Ein­schrän­kun­gen bar­rie­re­frei zugäng­lich sind.

Anfor­de­run­gen

Die BFSG setzt Stan­dards für die Gestal­tung von Web­sites, Apps und ande­ren digi­ta­len Pro­duk­ten, um sie bar­rie­re­frei zu machen. Die­se Stan­dards basie­ren auf den Web Con­tent Acces­si­bi­li­ty Gui­de­lines (WCAG), die auch der deut­schen BITV 2.0 zugrun­de lie­gen. Die Anfor­de­run­gen beinhal­ten die Wahr­nehm­bar­keit, Bedien­bar­keit, Ver­ständ­lich­keit und Robust­heit von digi­ta­len Inhal­ten.

Bedeu­tung

Das BFSG spielt eine zen­tra­le Rol­le bei der Durch­set­zung von Bar­rie­re­frei­heit in der deut­schen digi­ta­len Land­schaft und stärkt die Rech­te von Men­schen mit Behin­de­run­gen, indem es einen bar­rie­re­frei­en Zugang zu digi­ta­len Dienst­leis­tun­gen sicher­stellt. Das Gesetz stellt zudem sicher, dass digi­ta­le Inhal­te für alle nutz­bar sind, unab­hän­gig von ihren indi­vi­du­el­len Fähig­kei­ten.

Fazit

Das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz ist ein wich­ti­ger Schritt, um die digi­ta­le Inklu­si­on in Deutsch­land zu ver­bes­sern. Es trägt dazu bei, dass nicht nur öffent­li­che, son­dern auch pri­va­te Unter­neh­men ihre digi­ta­len Ange­bo­te für alle Men­schen zugäng­lich machen und dabei die Anfor­de­run­gen an Bar­rie­re­frei­heit erfül­len.

Nütz­li­che Links zum BFSG (Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz)

  1. Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les - Infor­ma­tio­nen zum BFSG
    Offi­zi­el­le Infor­ma­tio­nen des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums zu den Anfor­de­run­gen und Zie­len des BFSG sowie des­sen Umset­zung in Deutsch­land.
    Link: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html
  2. Inklu­si­ons­po­li­tik – Über­blick zum Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz
    Eine detail­lier­te Erklä­rung des BFSG, wie es den digi­ta­len Zugang für Men­schen mit Behin­de­run­gen ver­bes­sert und wel­che Unter­neh­men betrof­fen sind.
    Link: https://www.inklusionspolitik.de/bfsg-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/
  3. Euro­päi­sche Uni­on – Richt­li­nie zur Bar­rie­re­frei­heit
    Die­se Sei­te beschreibt die EU-Richt­li­nie 2016/2102, die die Grund­la­ge für das BFSG bil­det, und wie sie in Deutsch­land umge­setzt wird.
    Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016L2102
  4. Wirt­schafts­recht – Umset­zung des BFSG in der Pra­xis
    Ein Über­blick über die recht­li­chen Anfor­de­run­gen des BFSG für Unter­neh­men und deren Aus­wir­kun­gen auf die Gestal­tung digi­ta­ler Ange­bo­te.
    Link: https://www.wirtschaftsrecht-aktuell.de/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/

Die­se Links bie­ten wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zu den Anfor­de­run­gen, Zie­len und der Umset­zung des BFSG in Deutsch­land.

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