
BFSG – Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz einfach erklärt
- Was regelt das BFSG?
- Wer ist vom BFSG betroffen?
- Zentrale Anforderungen des BFSG
- Die wichtigsten Fristen im Überblick
- BFSG vs. BITV 2.0: Was ist der Unterschied?
- Konsequenzen bei Nichteinhaltung
- So bereitest du deine Website auf das BFSG vor
- Praktische Checkliste für BFSG-Konformität
- Tools und Ressourcen für die Umsetzung
- BFSG in WordPress umsetzen
- Typische Fehler und wie du sie vermeidest
- Wirtschaftliche Vorteile digitaler Barrierefreiheit
- BFSG und die Zukunft der digitalen Zugänglichkeit
- Fazit: BFSG als Chance begreifen
- Mach deine Website fit für mehr Sichtbarkeit, Geschwindigkeit und Nutzerfreundlichkeit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist und die digitale Barrierefreiheit für privatwirtschaftliche Unternehmen verpflichtend macht. Es setzt den European Accessibility Act (EAA) der EU in nationales Recht um und betrifft Millionen von Online-Shops, Dienstleistern und digitalen Produkten.
Was regelt das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie von allen Menschen unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen vollständig genutzt werden können. Im Gegensatz zur BITV 2.0, die primär öffentliche Stellen betrifft, richtet sich das BFSG gezielt an privatwirtschaftliche Anbieter.
Das Gesetz umfasst verschiedene Bereiche:
- E-Commerce und Webshops: Online-Verkaufsplattformen, Buchungssysteme, Warenkörbe
- Digitale Dienstleistungen: Banking-Apps, Ticketsysteme, Streaming-Dienste
- Hardware-Produkte: Computer, Smartphones, Tablets, E-Reader, Geldautomaten
- Telekommunikation: Telefondienste, Notrufsysteme, Kundenservice-Portale
- Personenverkehr: Buchungsplattformen für Züge, Busse, Flüge
Wer ist vom BFSG betroffen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten. Dabei gibt es jedoch wichtige Ausnahmen und Abstufungen.
Betroffene Unternehmen
- Online-Händler und E-Commerce-Plattformen
- Banken und Finanzdienstleister
- Anbieter von Streaming-Diensten und E-Books
- Telekommunikationsunternehmen
- Transport- und Verkehrsunternehmen
- Hersteller von Consumer-Elektronik
Ausnahmen für Kleinstunternehmen
Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von unter 2 Millionen Euro können unter bestimmten Umständen von einzelnen Anforderungen befreit sein. Diese Ausnahme greift jedoch nur, wenn die Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung darstellt. Die Beweislast liegt beim Unternehmen.
Wichtig: Die Ausnahme bedeutet nicht, dass Kleinstunternehmen vollständig von Barrierefreiheit befreit sind. Vielmehr müssen sie nachweisen, dass bestimmte Maßnahmen wirtschaftlich unzumutbar sind.
Zentrale Anforderungen des BFSG
Die technischen Anforderungen des BFSG orientieren sich an international anerkannten Standards, insbesondere den Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1 auf Level AA. Diese basieren auf vier grundlegenden Prinzipien.
1. Wahrnehmbarkeit (Perceivable)
Alle Informationen müssen für die Sinne der Nutzer zugänglich sein.
- Textalternativen für Bilder, Grafiken und Icons
- Mindestkontrast von 4,5:1 zwischen Text und Hintergrund
- Untertitel und Audiodeskriptionen für Videos
- Skalierbarkeit von Texten bis 200 Prozent
2. Bedienbarkeit (Operable)
Die Bedienung muss über verschiedene Eingabemethoden möglich sein.
- Vollständige Tastaturbedienung
- Deaktivierbare oder verlängerbare Zeitlimits
- Verzicht auf flackernde Inhalte
- Klare Navigation, Skip-Links und aussagekräftige Überschriften
3. Verständlichkeit (Understandable)
Inhalte und Bedienung müssen nachvollziehbar sein.
- Klare und verständliche Sprache
- Konsistente Navigation und Bedienelemente
- Hilfestellung bei Formularen
- Korrekte Sprachauszeichnung im HTML
4. Robustheit (Robust)
Die technische Umsetzung muss mit assistiven Technologien kompatibel sein.
- Valider, standardkonformer HTML-Code
- Korrekte ARIA-Attribute
- Semantisches HTML5
- Kompatibilität mit gängigen Screenreadern
Die wichtigsten Fristen im Überblick
Das BFSG folgt einem gestaffelten Zeitplan mit klaren Meilensteinen.
28. Juni 2025 – Hauptstichtag
Seit dem 28. Juni 2025 müssen alle neuen Produkte und Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Das betrifft:
- Neu eingeführte E-Commerce-Plattformen
- Neu entwickelte Apps und Software
- Neu hergestellte Hardware-Produkte
28. Juni 2030 – Bestandsschutz läuft aus
Für Produkte und Dienstleistungen, die vor dem 28. Juni 2025 bereits im Markt waren, gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Ab dem 28. Juni 2030 müssen auch diese barrierefrei sein oder vom Markt genommen werden.
Selbstbedienungsterminals
Für Geldautomaten, Ticketautomaten und vergleichbare Terminals gilt eine Sonderregelung. Diese müssen ab dem 28. Juni 2027 barrierefrei sein.
BFSG vs. BITV 2.0: Was ist der Unterschied?
Viele Unternehmen verwechseln das BFSG mit der BITV 2.0. Während sich die BITV 2.0 an öffentliche Stellen richtet, gilt das BFSG für privatwirtschaftliche Unternehmen. Beide Regelwerke basieren auf den WCAG 2.1 und zielen auf Level AA Konformität ab.
Die wichtigsten Unterschiede:
|
Kriterium |
BFSG |
BITV 2.0 |
|---|---|---|
|
Zielgruppe |
Privatwirtschaftliche Unternehmen |
Öffentliche Stellen (Bund, Länder, Kommunen) |
|
Rechtsgrundlage |
European Accessibility Act (EAA) |
EU-Webseitenrichtlinie 2016/2102 |
|
Gültig ab |
28. Juni 2025 |
Bereits seit September 2020 in Kraft |
|
Umfang |
Produkte UND Dienstleistungen |
Primär Websites und Apps |
|
Sanktionen |
Bußgelder bis 100.000 € |
Überwachung durch Überwachungsstellen |
Gemeinsamkeiten: Beide basieren auf den WCAG 2.1 Standards und zielen auf Level AA Konformität ab.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Das BFSG ist keine Empfehlung, sondern eine verbindliche gesetzliche Pflicht.
- Bußgelder von bis zu 100.000 Euro
- Zivilrechtliche Klagen und Unterlassungsansprüche
- Marktzugangsverbote für nicht konforme Produkte
- Reputationsschäden
- Wirtschaftliche Verluste durch Ausschluss großer Nutzergruppen
So bereitest du deine Website auf das BFSG vor
Eine strukturierte Herangehensweise hilft, die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen.
Phase 1: Bestandsaufnahme
- Durchführung eines Barrierefreiheits-Audits
- Nutzung automatisierter Tools
- Tests mit Screenreadern
- Priorisierung der Schwachstellen
Phase 2: Priorisierung
- Einteilung in kritisch, wichtig und optional
- Fokus auf Kernfunktionen
- Berücksichtigung realer Nutzungsszenarien
Phase 3: Technische Umsetzung
- Einsatz von semantischem HTML5
- Ergänzung sinnvoller Alt-Texte
- Sicherstellung ausreichender Kontraste
- Vollständige Tastaturbedienbarkeit
- Nutzung von ARIA-Labels
- Tests bei 200 Prozent Textvergrößerung
Phase 4: Content-Optimierung
- Verständliche Sprache
- Klare Überschriftenstruktur
- HTML statt reiner PDF-Downloads
- Untertitel und Transkripte für Videos
Phase 5: Testing und Validierung
- Tests mit verschiedenen Geräten
- Einbindung von Nutzern mit Behinderungen
- Dokumentation der Ergebnisse
- Erstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit
Phase 6: Kontinuierliche Wartung
- Etablierte Prozesse
- Regelmäßige Schulungen
- Wiederkehrende Audits
- Feedback-Kanäle für Nutzer
Praktische Checkliste für BFSG-Konformität
Diese Checkliste dient als Schnellcheck für deine Website.
Grundstruktur, visuelles Design, Bedienbarkeit, Medieninhalte, Formulare und interaktive Elemente müssen dauerhaft überprüft und gepflegt werden.
Tools und Ressourcen für die Umsetzung
Kostenlose Tools, WordPress-spezifische Plugins und offizielle Dokumentationen unterstützen bei der Umsetzung und laufenden Kontrolle.
BFSG in WordPress umsetzen
Für WordPress-Websites gelten spezifische Best Practices bei Themes, Gutenberg-Blöcken und Plugins. Barrierefreiheit sollte dabei nicht nachträglich ergänzt, sondern dauerhaft mitgedacht werden.
Typische Fehler und wie du sie vermeidest
Overlay-Tools, rein automatisierte Prüfungen, falsche Alt-Texte, vernachlässigte Fokus-Zustände und nicht barrierefreie PDFs zählen zu den häufigsten Problemen.
Wirtschaftliche Vorteile digitaler Barrierefreiheit
Digitale Barrierefreiheit erweitert die Zielgruppe, verbessert SEO, steigert Conversion-Rates, reduziert Absprungraten und stärkt die Marke.
BFSG und die Zukunft der digitalen Zugänglichkeit
Das BFSG ist Teil einer langfristigen Entwicklung hin zu einheitlichen europäischen Standards, neuen assistiven Technologien und einem konsequenten Accessible-First-Ansatz.
Fazit: BFSG als Chance begreifen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist seit 2025 geltendes Recht. Unternehmen, die Barrierefreiheit konsequent umsetzen, sichern sich rechtlich ab, verbessern ihre digitalen Angebote und erschließen neue Zielgruppen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Barrierefreiheit dauerhaft in Prozesse, Design und Technik zu integrieren.
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