BITV

Die Bar­ri­ere­freie-Infor­ma­tion­stech­nik-Verord­nung (BITV) ist eine deutsche Verord­nung, die vorschreibt, dass Infor­ma­tion­stech­nik, ins­beson­dere von öffentlichen Stellen, bar­ri­ere­frei gestal­tet wer­den muss. Sie zielt darauf ab, die dig­i­tal­en Inhalte und Tech­nolo­gien so zugänglich zu machen, dass sie von allen Men­schen, unab­hängig von kör­per­lichen oder kog­ni­tiv­en Ein­schränkun­gen, genutzt wer­den kön­nen. Das bet­rifft unter anderem Web­seit­en, Apps und andere dig­i­tale Ange­bote, die für die Öffentlichkeit bere­it­gestellt wer­den.

Die BITV wurde erst­mals 2002 einge­führt und basiert auf den inter­na­tionalen Stan­dards der Web Con­tent Acces­si­bil­i­ty Guide­lines (WCAG), die eben­falls die bar­ri­ere­freie Gestal­tung von Webin­hal­ten fördern. Die Verord­nung set­zt spez­i­fis­che Anforderun­gen an die Benutzer­fre­undlichkeit und Zugänglichkeit für Men­schen mit Behin­derun­gen, wie beispiel­sweise die Bere­it­stel­lung von Alter­na­tiv­tex­ten für Bilder, die ein­fache Nav­i­ga­tion über Tas­taturbe­fehle und die Nutzung von Screen­read­ern.

BITV 2.0 – Die aktualisierte Version

Die BITV 2.0 ist die aktu­al­isierte Fas­sung der ursprünglichen Verord­nung und trat 2011 in Kraft. Diese Ver­sion baut auf der WCAG 2.0 auf und erweit­ert die Anforderun­gen an die Bar­ri­ere­frei­heit. Sie stellt sich­er, dass auch mobile Anwen­dun­gen und mod­erne Webtech­nolo­gien bar­ri­ere­frei zugänglich sind. Die BITV 2.0 legt beson­deren Wert auf die Prinzip­i­en der Wahrnehm­barkeit, Bedi­en­barkeit, Ver­ständlichkeit und Robus­theit von Webin­hal­ten, bekan­nt als das POUR-Mod­ell.

Ein zen­traler Aspekt der BITV 2.0 ist die Verpflich­tung öffentlich­er Stellen, ihre dig­i­tal­en Ange­bote min­destens auf Kon­for­mitätsstufe AA der WCAG zu gestal­ten. Dies bedeutet, dass nicht nur grundle­gende Bar­ri­ere­frei­heit­san­forderun­gen erfüllt wer­den müssen (Stufe A), son­dern auch erweit­erte Kri­te­rien zur Erle­ichterung der Nutzung für Men­schen mit Ein­schränkun­gen berück­sichtigt wer­den.

Bedeutung für öffentliche Stellen

Öffentliche Insti­tu­tio­nen wie Behör­den, Uni­ver­sitäten und andere staatliche Organ­i­sa­tio­nen sind per Gesetz verpflichtet, die Anforderun­gen der BITV zu erfüllen. Die Umset­zung der Verord­nung gewährleis­tet, dass alle Bürg­er, ein­schließlich Men­schen mit Behin­derun­gen, einen gle­ich­berechtigten Zugang zu dig­i­tal­en Dien­stleis­tun­gen und Infor­ma­tio­nen haben. Dies ist ein wesentlich­er Schritt zur Förderung der Inklu­sion und zur Wahrung der Grun­drechte auf Teil­habe.

Fazit

Die BITV und die BITV 2.0 spie­len eine zen­trale Rolle für die dig­i­tale Bar­ri­ere­frei­heit in Deutsch­land. Sie helfen dabei, dass Infor­ma­tion­stech­nik für alle nutzbar bleibt und set­zen Stan­dards, die weit über die geset­zlichen Anforderun­gen hin­aus auch die Benutzer­erfahrung ins­ge­samt verbessern. Für öffentliche Stellen bedeutet die Ein­hal­tung der Verord­nung nicht nur die Erfül­lung geset­zlich­er Vor­gaben, son­dern auch die Schaf­fung ein­er zugänglicheren und benutzer­fre­undlicheren dig­i­tal­en Land­schaft für alle Bürg­er.

Nützliche Links zur BITV und Barrierefreiheit in Deutschland

  1. Bun­desmin­is­teri­um des Innern (BMI) — Infor­ma­tio­nen zur BITV
    Hier find­est du detail­lierte Infor­ma­tio­nen zur Bar­ri­ere­freie-Infor­ma­tion­stech­nik-Verord­nung (BITV) und deren rechtliche Grund­la­gen. Die Seite beschreibt die Anforderun­gen, die an öffentliche Stellen gestellt wer­den, um ihre dig­i­tal­en Inhalte bar­ri­ere­frei zu gestal­ten.
    Link: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsmodernisierung/digitale-barrierefreiheit/barrierefreie-informationstechnik-verordnung/bitv-node.html
  2. Bar­ri­ere­frei informieren und kom­mu­nizieren (BIK) — BITV-Test
    Diese Seite bietet einen Test, der die Bar­ri­ere­frei­heit von Web­seit­en auf Basis der BITV 2.0‑Richtlinien über­prüft. Zusät­zlich gibt es Tipps und Werkzeuge zur Verbesserung der dig­i­tal­en Bar­ri­ere­frei­heit.
    Link: https://www.bitvtest.de/
  3. W3C Web Acces­si­bil­i­ty Ini­tia­tive (WAI) — Überblick zu WCAG
    Die BITV basiert auf den Web Con­tent Acces­si­bil­i­ty Guide­lines (WCAG). Hier erhältst du eine umfassende Ein­führung in die WCAG, die weltweit als Stan­dard für bar­ri­ere­freie Webin­halte gel­ten.
    Link: https://www.w3.org/WAI/standards-guidelines/wcag/
  4. WebAIM — Ein­führung in die WCAG und Bar­ri­ere­frei­heit
    WebAIM bietet prak­tis­che Anleitun­gen und Erk­lärun­gen zur Umset­zung der WCAG-Richtlin­ien, die in der BITV 2.0 berück­sichtigt wer­den. Diese Seite bietet zudem viele Ressourcen zur dig­i­tal­en Bar­ri­ere­frei­heit.
    Link: https://webaim.org/standards/wcag/
  5. BIK für Alle — Schu­lun­gen und Beratun­gen zur BITV
    Die Ini­tia­tive “BIK für Alle” bietet Schu­lun­gen und Beratun­gen zur Umset­zung der BITV 2.0. Hier find­est du nüt­zliche Infor­ma­tio­nen, um bar­ri­ere­freie Web­seit­en zu erstellen und geset­zliche Anforderun­gen zu erfüllen.
    Link: https://www.bik-fuer-alle.de/

Diese Links führen zu umfassenden Infor­ma­tio­nen über die BITV, ihre Anwen­dung und die Rolle der Bar­ri­ere­frei­heit im dig­i­tal­en Raum.

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