Hinweis: Dieser Glossareintrag erklärt den technischen und organisatorischen Rahmen und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Beurteilung deines Einzelfalls ist eine Anwältin oder ein Anwalt zuständig.

Weißt du noch, woher die Bilder auf deiner Website stammen?

Bei Relaunches ist das die Frage, die niemand beantworten kann. Wir gehen den Bestand durch und legen eine Nachweisliste an.

Bildrechte ist der Sammelbegriff für alle Rechte, die an einem Foto oder einer Grafik bestehen und über deren Verwendung entscheiden. Dazu zählen das Urheberrecht des Fotografen, die Nutzungsrechte, die er eingeräumt hat, das Recht am eigenen Bild abgebildeter Personen und Rechte an abgebildeten Werken oder Marken. Wer ein Bild verwendet, braucht für jede dieser Ebenen eine Erlaubnis.

Kurz zusammengefasst:

  • Es reicht nicht, ein Bild zu haben — man braucht das Recht, es so zu nutzen.
  • Vier Ebenen: Urheber, Nutzungsrechte, abgebildete Personen, abgebildete Werke.
  • „Kostenlos“ heißt nicht „bedingungslos“ — auch freie Lizenzen fordern meist eine Nennung.
  • Der Nachweis liegt beim Verwender: Lizenz dokumentieren, nicht nur herunterladen.
  • Verstöße sind teuer, weil neben Unterlassung auch Schadensersatz droht.

Die vier Ebenen

EbeneWer entscheidetTypischer Stolperstein
Urheberrechtder Fotograf oder GestalterDas Recht bleibt beim Urheber — übertragen werden nur Nutzungsrechte.
NutzungsrechteLizenzvertragUmfang: online/print, Dauer, Gebiet, Bearbeitung, Weitergabe
Recht am eigenen Bilddie abgebildete PersonAuch bei eigenen Fotos nötig — Mitarbeiter, Kunden, Passanten
Abgebildete Werke und Markenderen RechteinhaberKunstwerke, Gebäude, Logos, Produktgestaltung

Der häufigste Denkfehler steckt in Zeile zwei: Eine Lizenz erlaubt eine bestimmte Nutzung. Ein Bild, das für den Blog lizenziert wurde, darf deshalb nicht automatisch auf einer Anzeige, auf Social Media oder in einer Broschüre erscheinen. Und ein Bild, das der Fotograf für eine Website geliefert hat, gehört damit nicht dem Kunden.

Wo Bilder herkommen — und worauf zu achten ist

  • Selbst fotografiert: Urheberrecht ist geklärt. Offen bleiben abgebildete Personen und Werke.
  • Beauftragt: Der Vertrag entscheidet. Ohne ausdrückliche Regelung gilt im Zweifel nur der Zweck, für den beauftragt wurde. Wer die Bilder breit nutzen will, muss das vereinbaren.
  • Bilddatenbank, bezahlt: Am sichersten — aber die Lizenzbedingungen unterscheiden sich erheblich, gerade bei redaktioneller Nutzung und bei der Verwendung in Logos oder Produkten.
  • Kostenlose Portale: Meist unkompliziert, aber die Lizenzen ändern sich, und der Anbieter garantiert selten, dass der Hochladende überhaupt berechtigt war.
  • Freie Lizenzen: Verlangen fast immer eine Nennung von Urheber und Lizenz, teils in vorgeschriebener Form.
  • KI-erzeugte Bilder: Eigene Fragen — dazu unten.
  • Suchmaschinen-Bildersuche: Keine Quelle. Dort gefundene Bilder sind nicht frei.

Das Recht am eigenen Bild

Sobald Menschen erkennbar sind, braucht ihre Abbildung eine Grundlage — unabhängig davon, wer fotografiert hat. Für Websites heißt das konkret:

  • Teamfotos: Einwilligung der Abgebildeten einholen, schriftlich, mit Angabe der Verwendung. Und regeln, was beim Ausscheiden passiert.
  • Kunden und Gäste: Bei Veranstaltungen genügt ein Hinweis am Eingang nicht immer; für Einzelaufnahmen braucht es eine Einwilligung.
  • Beiwerk: Personen, die nur zufällig und unwesentlich im Bild sind, dürfen unter Umständen ohne Einwilligung gezeigt werden. Die Grenze ist eng.
  • Widerruf: Eine Einwilligung kann widerrufen werden. Wer das Foto dann nicht entfernt, verletzt Rechte — auch nach Jahren.

Dokumentieren statt hoffen

Im Streitfall muss der Verwender belegen, dass er nutzen durfte. Das gelingt nur mit Unterlagen. Bewährt hat sich eine schlichte Liste, in der je Bild steht: Quelle, Lizenztyp, Datum, Lizenzumfang und wo die Lizenzurkunde oder der Kaufbeleg liegt.

Das klingt nach Bürokratie und ist in der Praxis eine halbe Stunde Arbeit pro Website. Bei einem Relaunch oder einem Betreuerwechsel ist es Gold wert — denn dann weiß meist niemand mehr, woher die Bilder stammen.

KI-erzeugte Bilder

Bei generierten Bildern sind mehrere Fragen offen und nicht abschließend geklärt: ob überhaupt ein urheberrechtlich geschütztes Werk entsteht, wem die Rechte zustehen und was gilt, wenn das Ergebnis erkennbar geschützten Vorlagen ähnelt.

Praktisch heißt das: Die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Dienstes lesen — sie regeln, was mit den Ergebnissen erlaubt ist —, generierte Bilder nicht als Ersatz für lizenzierte Motive behandeln, wenn Marken, Personen oder bekannte Werke erkennbar sind, und im Zweifel dokumentieren, mit welchem Dienst und welcher Eingabe ein Bild entstanden ist.

Was bei Verstößen passiert

Typisch ist eine Abmahnung mit drei Bestandteilen: Unterlassungserklärung, Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung und Ersatz der Anwaltskosten. Der Schadensersatz orientiert sich häufig an üblichen Lizenzgebühren; fehlt die Urhebernennung, kann ein Zuschlag hinzukommen.

Wer ein solches Schreiben erhält, sollte das Bild entfernen — aber vorher den Zustand dokumentieren — und die Sache prüfen lassen, bevor er unterschreibt.

Häufige Fragen

Darf ich Bilder aus der Google-Bildersuche verwenden?

Nein. Die Bildersuche ist ein Suchwerkzeug, keine Lizenzquelle. Die dort gefundenen Bilder unterliegen den Rechten ihrer Urheber.

Gehören mir die Bilder, die ein Fotograf für meine Website gemacht hat?

Das Urheberrecht bleibt beim Fotografen. Du erhältst Nutzungsrechte in dem Umfang, der vereinbart wurde. Ohne ausdrückliche Regelung gilt im Zweifel nur der Zweck des Auftrags — für weitere Verwendungen braucht es eine Vereinbarung.

Muss ich bei kostenlosen Bildern den Urheber nennen?

Meistens ja. Die verbreiteten freien Lizenzen verlangen eine Nennung von Urheber und Lizenz, teils in vorgegebener Form. Auch Portale, die auf eine Pflicht verzichten, ändern ihre Bedingungen gelegentlich — deshalb den Stand zum Zeitpunkt des Downloads dokumentieren.

Brauche ich für Teamfotos eine Einwilligung?

Ja, von jeder erkennbar abgebildeten Person, am besten schriftlich und mit Angabe der geplanten Verwendung. Zusätzlich sollte geregelt sein, was beim Ausscheiden geschieht.

Wie lange muss ich Lizenznachweise aufbewahren?

Solange das Bild verwendet wird und darüber hinaus, solange Ansprüche in Betracht kommen. Da Verstöße oft erst Jahre später auffallen, ist eine dauerhafte Ablage die praktikable Lösung.

Sind KI-generierte Bilder rechtlich unbedenklich?

Nicht automatisch. Offen sind unter anderem die Schutzfähigkeit und die Rechtezuordnung; hinzu kommen Risiken, wenn Marken, Personen oder bekannte Werke erkennbar sind. Maßgeblich sind zunächst die Nutzungsbedingungen des eingesetzten Dienstes.

Der Autor: Tim Ehling

Über den Autor

Tim Ehling

Seit über zwei Jahrzehnten beschäftige ich mich mit Webentwicklung – und seit 2006 ganz besonders intensiv mit WordPress. Ich entwickle und optimiere Webseiten, betreue sie langfristig durch zuverlässige Wartung und biete Schulungen für alle, die WordPress sicher und effizient nutzen möchten. Außerdem unterstütze ich Unternehmen dabei, ihre Social-Media-Kanäle und SEO-Strategien so zu verbessern, dass sie bei Kunden und Suchmaschinen gleichermaßen gut ankommen.

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