European Accessibility Act
Hinweis: Dieser Glossareintrag erklärt den technischen und organisatorischen Rahmen und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob dein Angebot erfasst ist, gehört im Einzelfall geprüft.
Unklar, ob dein Angebot unter das BFSG fällt?
Wir sehen uns an, was deine Website tatsächlich anbietet, welche Anforderungen daraus folgen und wo sie derzeit nicht erfüllt sind.
Der European Accessibility Act (EAA) ist die EU-Richtlinie 2019/882, die einheitliche Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen im Binnenmarkt festlegt — darunter E-Commerce, Bankdienstleistungen, E-Books und Personenverkehr. In Deutschland wurde sie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt, das seit dem 28. Juni 2025 gilt. Der EAA ist damit die europäische Grundlage, das BFSG das deutsche Gesetz dazu.
Kurz zusammengefasst:
- EU-Richtlinie 2019/882 — national umgesetzt, nicht unmittelbar anwendbar.
- In Deutschland: BFSG, anwendbar seit 28. Juni 2025.
- Betrifft private Anbieter, nicht nur öffentliche Stellen.
- Technischer Maßstab in der Praxis: EN 301 549 und damit die WCAG.
- Ausnahmen für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen — aber enger gefasst, als viele annehmen.
Warum eine europäische Richtlinie
Vor dem EAA regelte jeder Mitgliedstaat Barrierefreiheit eigenständig. Für Anbieter, die in mehreren Ländern tätig sind, bedeutete das unterschiedliche Anforderungen für dasselbe Produkt. Der EAA vereinheitlicht die Anforderungen — er ist also ebenso Binnenmarktinstrument wie Teilhabegesetz.
Als Richtlinie wirkt er nicht direkt: Jeder Mitgliedstaat musste ihn in nationales Recht überführen. Für deutsche Unternehmen ist deshalb das BFSG die maßgebliche Rechtsquelle. Wer in mehreren EU-Ländern anbietet, muss die jeweiligen Umsetzungen im Blick behalten — im Kern gleich, in Details unterschiedlich.
Was erfasst ist
| Bereich | Beispiele |
|---|---|
| Produkte | Computer, Smartphones, Selbstbedienungsterminals, Router, E-Book-Lesegeräte |
| Dienstleistungen | Telefondienste, Bankdienstleistungen, E-Books, Personenverkehr |
| Elektronischer Geschäftsverkehr | Websites und Apps, über die Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen angeboten werden |
Für die meisten Website-Betreiber ist die dritte Zeile entscheidend. Der Begriff ist weiter zu verstehen als „Onlineshop“: Erfasst sind auch Buchungsstrecken, Terminvereinbarungen mit Vertragsschluss und vergleichbare Angebote an Verbraucher. Eine reine Unternehmensdarstellung ohne Abschlussmöglichkeit fällt in der Regel nicht darunter.
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen
Für Dienstleistungen gilt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen — weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Bilanzsumme. Für Produkte gilt sie nicht.
Zwei Punkte werden dabei regelmäßig übersehen. Erstens sind beide Schwellen relevant: Wer die Beschäftigtenzahl unterschreitet, aber über der Umsatzgrenze liegt, fällt nicht darunter. Zweitens ist die Ausnahme eine Momentaufnahme — wer wächst, wächst in die Pflicht hinein.
Und unabhängig davon: Barrierefreiheit ist auch ohne gesetzliche Pflicht sinnvoll. Ein erheblicher Teil der Bevölkerung ist auf zugängliche Bedienung angewiesen, dauerhaft oder vorübergehend.
Der technische Maßstab
Weder EAA noch BFSG enthalten technische Details. Sie beschreiben Ziele — wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust. Konkret wird es über die harmonisierte europäische Norm EN 301 549, die für Webinhalte auf die WCAG verweist. In der Praxis bedeutet das: WCAG-Konformität auf Stufe AA.
Durchsetzung
Zuständig sind Marktüberwachungsbehörden der Länder. Sie werden auf Beschwerde oder von Amts wegen tätig, können Nachbesserung verlangen und im äußersten Fall die Bereitstellung untersagen. Zusätzlich sind Bußgelder vorgesehen.
Ob und in welchem Umfang Mitbewerber wettbewerbsrechtlich vorgehen können, ist nicht abschließend geklärt — dazu wird seit Inkrafttreten intensiv diskutiert. Wer darauf setzt, dass die Frage zu seinen Gunsten ausgeht, wettet auf ein offenes Verfahren. Siehe auch Abmahnung.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen EAA und BFSG?
Der EAA ist die europäische Richtlinie, das BFSG das deutsche Gesetz, das sie umsetzt. Für Anbieter in Deutschland ist das BFSG maßgeblich; der EAA erklärt Herkunft und Zweck.
Betrifft mich der EAA als kleines Unternehmen?
Bei Dienstleistungen greift eine Ausnahme für Kleinstunternehmen unter 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz. Für Produkte gilt sie nicht. Beide Schwellen müssen unterschritten sein.
Muss meine Unternehmenswebsite barrierefrei sein?
Wenn darüber Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden — Shop, Buchung, Terminvereinbarung mit Abschluss — in der Regel ja. Eine reine Darstellung ohne Abschlussmöglichkeit fällt meist nicht darunter. Die Abgrenzung im Einzelfall gehört anwaltlich geprüft.
Seit wann gilt das?
Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 anwendbar. Für bestimmte Bestandssituationen gibt es Übergangsregelungen, die aber eng bemessen sind.
Welche technischen Anforderungen gelten konkret?
Über die harmonisierte Norm EN 301 549 laufen sie auf die WCAG hinaus, praktisch auf Stufe AA — also unter anderem ausreichende Kontraste, vollständige Tastaturbedienbarkeit, Textalternativen und eine sinnvolle Struktur.
Was passiert bei Verstößen?
Die Marktüberwachung kann Nachbesserung verlangen, Bußgelder verhängen und im Extremfall die Bereitstellung untersagen. Ob Mitbewerber zusätzlich abmahnen können, ist rechtlich noch nicht geklärt.
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Über den Autor
Tim Ehling
Seit über zwei Jahrzehnten beschäftige ich mich mit Webentwicklung – und seit 2006 ganz besonders intensiv mit WordPress. Ich entwickle und optimiere Webseiten, betreue sie langfristig durch zuverlässige Wartung und biete Schulungen für alle, die WordPress sicher und effizient nutzen möchten. Außerdem unterstütze ich Unternehmen dabei, ihre Social-Media-Kanäle und SEO-Strategien so zu verbessern, dass sie bei Kunden und Suchmaschinen gleichermaßen gut ankommen.




