Ein Jahr Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Die anfängliche Schonfrist, in der viele auf „wird schon niemand prüfen“ gesetzt haben, ist vorbei. 2026 wird die zweite Abmahnwelle spürbar professioneller – mit automatisierten Prüf-Reports statt pauschaler Screenshots. Gleichzeitig ist der Markt erst zu rund 49 % barrierefrei. Kurz: Das Risiko steigt, die Vorbereitung hinkt hinterher. Höchste Zeit für einen ehrlichen Kassensturz.
Kurz zusammengefasst:
- Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für betroffene Websites und Onlineshops.
- 2026 läuft die zweite, professionellere Abmahnwelle – mit automatisierten Prüfberichten.
- Bußgelder bis 100.000 € sind möglich, zusätzlich drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
- Kleinstunternehmen sind nur bei reinen Dienstleistungen ausgenommen.
⚖️ Hinweis: Dieser Beitrag erklärt die Lage praxisnah, ist aber keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft dir eine spezialisierte Kanzlei weiter.
Worum geht es beim BFSG überhaupt?
Das BFSG setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Es gilt seit dem 28. Juni 2025 für betroffene Websites und Onlineshops. Eine generelle Übergangsfrist gab es also nicht – praktisch blieb es zunächst aber ruhig, weil kaum kontrolliert wurde. 2026 hat sich das geändert: Die behördliche Marktüberwachung ist aufgebaut, und Abmahnungen nehmen zu. Technischer Maßstab für die Umsetzung sind die WCAG-Richtlinien (Stufe AA): bedienbar per Tastatur, ausreichende Kontraste, sinnvolle Alternativtexte, klare Struktur – plus eine Barrierefreiheitserklärung.
Was 2026 neu ist: die zweite Welle
Die erste Abmahnwelle im Sommer 2025 arbeitete oft mit pauschalen Vorwürfen und einzelnen Screenshots. Die BFSG-Abmahnwelle 2026 ist eine andere Liga:
- Automatisierte Audit-Reports: Abmahnungen kommen heute mit maschinell erzeugten Prüfberichten, die Verstöße konkret belegen – deutlich schwerer abzuwehren.
- Systematische Scan-Tools: Für das dritte Quartal 2026 wird der breite Einsatz automatischer Prüf-Crawler erwartet, die Websites reihenweise scannen.
- Professionellere Absender: Spezialisierte Kanzleien und Wettbewerber prüfen gezielt – zuerst Shops und Online-Dienstleister.

Zwei Risiken, die man nicht verwechseln sollte
Eine Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Abmahnung ist nicht dasselbe wie ein Bußgeld. Es gibt zwei getrennte Wege – und beide können dich treffen:
| Risiko | Wer? | Mögliche Folge | Auslöser |
|---|---|---|---|
| Behördliches Bußgeld | Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) | bis zu 100.000 € (gestaffelt) | Verstoß gegen BFSG-Pflichten |
| Wettbewerbs-Abmahnung | Wettbewerber, Verbände, spezialisierte Kanzleien | Unterlassungserklärung + Anwaltskosten | Wettbewerbsvorteil durch Nicht-Barrierefreiheit |
Beim BFSG-Bußgeld 2026 gilt eine Staffelung: bis rund 10.000 € bei Verstößen gegen Informationspflichten, bis 100.000 € bei schweren Verstößen. Teuer wird es also nicht erst „vor Gericht“, sondern schon durch behördliche Aufforderung.
Bist du überhaupt betroffen?
Grob gilt: Wer online Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbietet, fällt in der Regel unter das BFSG – Onlineshops, Buchungs- und Terminsysteme, Kundenkonten, Banking. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme:
| Fall | BFSG-Pflicht? |
|---|---|
| Onlineshop / Buchungstool für Verbraucher | Ja |
| Kleinstunternehmen (< 10 Beschäftigte und ≤ 2 Mio. € Umsatz/Bilanz), das Dienstleistungen anbietet | Grundsätzlich befreit |
| Kleinstunternehmen, das Produkte in Verkehr bringt | Nicht befreit |
| Reine B2B-Angebote ohne Verbraucherbezug | Meist nicht erfasst |
Vorsicht bei der Kleinstunternehmen-Ausnahme: Sie gilt nur, wenn du ausschließlich Dienstleistungen anbietest. Sobald auch Produkte verkauft werden – dazu zählen schon E-Books, Online-Kurse oder physische Waren – greift die Ausnahme in der Regel nicht mehr. Und viele Websites vermischen beides. Verlass dich also nicht blind darauf; im Zweifel prüfen lassen.
Was jetzt konkret zu tun ist
Die gute Nachricht: Ein Großteil der Verstöße sind wenige, immer gleiche Klassiker – und die lassen sich beheben.
- Kontraste & Farben: Text muss sich ausreichend vom Hintergrund abheben. Wie du das gestaltest, zeigt Design für alle: Farben, Kontraste und Schriftarten.
- Tastatur-Bedienbarkeit & Fokus: Alles muss ohne Maus erreichbar sein.
- Alternativtexte & Struktur: Bilder brauchen Alt-Texte, Überschriften eine saubere Hierarchie.
- Verständliche Texte: Klare Sprache hilft allen – mehr dazu in Texte verständlich gestalten.
- Barrierefreiheitserklärung einbinden.
⚠️ Finger weg von „Overlay“-Tools als Schnelllösung. Diese Einblend-Widgets versprechen Konformität per Klick, lösen die zugrunde liegenden Barrieren aber nicht – und schützen nicht zuverlässig vor Abmahnungen. Auch die offizielle Bundesfachstelle Barrierefreiheit setzt auf echte, im Code umgesetzte Barrierefreiheit statt auf nachträgliche Overlays. Fachleute sind sich einig: Solche Widgets können Teil einer Strategie sein, ersetzen aber kein echtes Audit. Warum, erklärt Web Accessibility Overlays: schnelle Lösung oder Falle?
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Fazit auf einen Blick
- Das BFSG gilt seit 28.06.2025 für betroffene Websites – ohne generelle Übergangsfrist.
- 2026 läuft die zweite Abmahnwelle: automatisierte Audits, höhere Forderungen, systematische Scan-Tools ab Q3.
- Bußgelder bis 100.000 €, zusätzlich wettbewerbsrechtliche Abmahnkosten.
- Kleinstunternehmen sind nur bei reinen Dienstleistungen geschützt – nicht bei Produkten.
- Overlays sind keine sichere Lösung; entscheidend ist echte Barrierefreiheit im Code.
Häufige Fragen zum BFSG 2026
Ab wann gilt die BFSG-Pflicht für Websites?
Seit dem 28. Juni 2025 – ohne generelle Übergangsfrist. Wer betroffen ist, muss bereits jetzt konform sein; 2026 steigt zudem die tatsächliche Kontrolle.
Wie hoch sind die Bußgelder beim BFSG?
Gestaffelt bis zu 100.000 € bei schweren Verstößen; bei Verstößen gegen Informationspflichten bis rund 10.000 €. Zusätzlich drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen mit Anwaltskosten.
Sind Kleinstunternehmen wirklich vom BFSG ausgenommen?
Nur, wenn sie ausschließlich Dienstleistungen anbieten und die Kriterien erfüllen (unter 10 Beschäftigte, höchstens 2 Mio. € Umsatz/Bilanz). Sobald Produkte im Spiel sind – auch E-Books oder Online-Kurse – greift die Ausnahme meist nicht.
Was ist die zweite BFSG-Abmahnwelle 2026?
Eine professionellere Runde von Abmahnungen: Statt pauschaler Vorwürfe kommen jetzt automatisiert erzeugte Prüfberichte, die Verstöße konkret belegen. Ab Q3 2026 werden systematische Scan-Tools erwartet.
Reicht ein Barrierefreiheits-Overlay?
Nein. Overlays überdecken Symptome, beheben aber die zugrunde liegenden Barrieren nicht – und bieten keinen verlässlichen Abmahnschutz.
Wie erkenne ich, ob meine Seite betroffen ist?
Ein automatischer Check liefert einen ersten Score und die häufigsten Fehler. Für Rechtssicherheit sollte ein manuelles Audit plus rechtliche Einschätzung folgen.
Quellen
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit (offizielle Beratungsstelle des Bundes)
- Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) – zuständige Durchsetzungsbehörde
- itiko – 1 Jahr BFSG: Die Abmahnwelle wird professioneller (Markt bei 49 %)
- Händlerbund – Kleinstunternehmen und die BFSG-Ausnahme
- 7 auf einen Streich – BFSG Bußgeld & Abmahnung 2026
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Über den Autor
Tim Ehling
Seit über zwei Jahrzehnten beschäftige ich mich mit Webentwicklung – und seit 2006 ganz besonders intensiv mit WordPress. Ich entwickle und optimiere Webseiten, betreue sie langfristig durch zuverlässige Wartung und biete Schulungen für alle, die WordPress sicher und effizient nutzen möchten. Außerdem unterstütze ich Unternehmen dabei, ihre Social-Media-Kanäle und SEO-Strategien so zu verbessern, dass sie bei Kunden und Suchmaschinen gleichermaßen gut ankommen.




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