Kurz gesagt: Bevor du deiner Agentur kündigst, sichere dir die Zugänge zu Domain, Hosting und WordPress und lege ein eigenes Backup an. Prüfe zuerst, auf wen die Domain läuft, denn daran hängen Website und E-Mail. Kläre außerdem, was dir vertraglich gehört und welche Lizenzen weiterlaufen. Dann lässt sich der Wechsel ohne Ausfall planen.
Oft beginnt es unspektakulär: Änderungen dauern Wochen, Rückfragen bleiben liegen, oder dein Webdesigner ist gar nicht mehr erreichbar. Spätestens wenn etwas Dringendes ansteht, merkst du, dass du nicht einmal weißt, wo deine Website liegt. Das lässt sich ordnen, auch ohne Technikwissen. Genau für diesen Fall gehört bei uns ein Onboarding zur WordPress Wartung.
Diese Zugänge brauchst du
Lege dir eine Liste an und hake ab, was du selbst öffnen kannst. Ein Zugang zählt erst, wenn du dich damit wirklich angemeldet hast.
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Zugang |
Wofür |
Woran du es erkennst |
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Domain-Verwaltung |
Adresse und E-Mail-Einstellungen |
Vertrag oder Rechnung vom Anbieter |
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Hosting |
Dateien, Datenbank, PHP-Version |
Login beim Hoster |
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WordPress-Administrator |
Inhalte, Plugins, Updates |
Konto mit der Rolle Administrator |
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Datenbank und Dateien |
Backup, Umzug |
Zugang per SFTP oder über die Hoster-Verwaltung |
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Lizenzen |
Updates für Premium-Themes und Premium-Plugins |
Kundenkonto beim Hersteller |
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Google-Konten |
Search Console, Unternehmensprofil, Analyse |
Du bist als Inhaber eingetragen |
Denk auch an Lizenzen und Google-Konten, sie gehören nicht zur Website selbst und gehen deshalb leicht unter. Liegt eine Lizenz im Konto der Agentur, läuft das Plugin nach dem Wechsel meist weiter, bekommt aber keine Updates mehr. Bei Elementor Pro zum Beispiel bleibt die Website laut Hersteller nach Ablauf der Lizenz online, Sicherheitsupdates und die Pro-Funktionen fallen aber weg. Kadence nennt in seinen Lizenzfragen die Weiternutzung ohne Verlängerung, dann aber ebenfalls ohne Updates und Support. Lass dir deshalb eine Liste geben: welches Produkt, welche Lizenz, auf wessen Konto, bis wann bezahlt.
Zuerst klären: Auf wen läuft deine Domain?
Die Domain ist der wichtigste Punkt. Wer sie hält, entscheidet am Ende, wohin deine Adresse zeigt und ob deine E-Mails ankommen. Frag deine Agentur schriftlich, wer als Inhaber eingetragen ist und bei welchem Anbieter die Domain liegt. Steht dort die Agentur statt deiner Firma, lass das ändern, bevor du kündigst.
Für den Umzug einer .de-Domain zu einem anderen Anbieter brauchst du einen Auth-Info-Code. Als Inhaber beauftragst du deinen bisherigen Anbieter, ihn zu erstellen. Der Code verfällt laut DENIC nach 30 Tagen. Ist der bisherige Anbieter nicht mehr aktiv, kann der neue den Code direkt bei der DENIC anfordern. Die schickt ihn dann per Einschreiben an die Adresse, die in den Domaindaten hinterlegt ist. Steht dort die Agentur, landet der Brief bei ihr und nicht bei dir. Mehr zur Vergabe von .de-Adressen steht in unserem Eintrag zur DENIC.
Hat die Agentur die Domain für dich, aber auf ihren eigenen Namen registriert, musst du das nicht hinnehmen. Der Bundesgerichtshof hat 2010 entschieden, dass du in diesem Fall die Übertragung verlangen kannst (BGH, I ZR 197/08). Voraussetzung ist, dass die Domain nachweisbar für dich registriert wurde. Angebot, Rechnung und Mails helfen dabei.
Was dir gehört, und was du klären solltest
Sieh in deinen Vertrag, bevor du das Gespräch suchst. Ob du Design, Texte und Bilder nach dem Wechsel weiter nutzen und ändern darfst, hängt von den vereinbarten Nutzungsrechten ab, dazu steht mehr im Eintrag zum Urheberrecht. Prüfe auch die Bildrechte an gekauften Fotos, denn manche Lizenz liegt bei der Agentur.
Steht im Vertrag nichts dazu, zählt der Zweck des Auftrags (§ 31 Abs. 5 UrhG). Wer eine Website zum Veröffentlichen bestellt, darf sie in aller Regel auch nutzen. Ob eine andere Agentur sie frei umbauen darf, ist damit aber nicht gesagt, denn ohne Vereinbarung darf das Werk grundsätzlich nicht geändert werden (§ 39 UrhG). Beim Quellcode hat das OLG Karlsruhe einem Kunden nach dem Ende eines Webdesign-Vertrags die Herausgabe zugesprochen (Urteil vom 18.03.2019, 10 U 13/18). Auch das hing am konkreten Vertrag.
Offene Rechnungen zuerst klären. Das Landgericht Aachen hat einer Agentur erlaubt, den Auth-Code zurückzuhalten, solange eine fällige Vergütung aus demselben Auftrag offen war (LG Aachen, 12 O 305/21). Wer noch Geld schuldet, verliert also Zeit, auch wenn ihm die Domain zusteht.
Achte außerdem auf Kündigungsfristen für Hosting und Wartung und darauf, wer einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit wem geschlossen hat. Mit der neuen Betreuung brauchst du einen eigenen, der alte gilt nur für die alte Agentur. Die muss am Ende nach deiner Wahl die Daten löschen oder zurückgeben, auch ihre Kopien (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO). Gibt es Streit über Rechte oder Herausgabe, frag einen Anwalt. Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.
Google-Konten übernehmen
Dein Google-Unternehmensprofil und die Search Console hängen nicht an der Website, sondern an Google-Konten. Liegen sie bei der Agentur, hol sie dir vor der Kündigung.
- Unternehmensprofil: Nur der bisherige primäre Inhaber kann diese Rolle übertragen. Er nimmt dein eigenes Google-Konto als Inhaber auf und macht dich dann zum primären Inhaber. Neu eingetragene Inhaber müssen laut Google sieben Tage warten, bevor sie alle Funktionen nutzen können. Reagiert die Agentur nicht, kannst du über Google den Zugriff anfordern. Der Inhaber hat dann drei Tage Zeit zu antworten, danach kannst du oft selbst Anspruch auf das Profil erheben. Google bietet diese Möglichkeit nicht in jedem Fall an.
- Search Console: Bestätige die Inhaberschaft mit deinem eigenen Konto, etwa über einen DNS-Eintrag. Entferne danach die alte Agentur und lösche auch ihre Bestätigungstoken. Sonst kann sie sich laut Google jederzeit wieder als Inhaber bestätigen.
So läuft der Wechsel ohne Ausfall
- Schritt 1: Sammle Verträge, Rechnungen und alle Zugänge, die du schon hast.
- Schritt 2: Bitte deine Agentur schriftlich und mit Frist um die fehlenden Zugänge. Noch nicht kündigen.
- Schritt 3: Lege ein eigenes Backup von Dateien und Datenbank an und speichere es außerhalb des Servers.
- Schritt 4: Lege ein eigenes WordPress-Administrator-Konto auf deine Firmenadresse an.
- Schritt 5: Lass die neue Betreuung die Website prüfen, bevor etwas geändert wird.
- Schritt 6: Wechsle erst dann Passwörter, und entferne die Konten der alten Agentur, sobald alles läuft.
- Schritt 7: Kündige zuletzt und achte darauf, dass kein Paket abläuft, bevor der Umzug fertig ist.
Liegt die Website im Hosting-Paket der Agentur, kommt ein Umzug dazu. Plane ihn in ein ruhiges Zeitfenster und teste vor der Umstellung auf einer Kopie, auch die Formulare und den E-Mail-Versand.
Wenn dein Webdesigner nicht mehr erreichbar ist
Dann zählt, was du noch in der Hand hast. Hast du einen Zugang zum Hoster, kommst du meist auch an Dateien und Datenbank und kannst darüber ein neues Administrator-Konto anlegen lassen. Läuft der Hosting-Vertrag auf dich, hilft dir der Support des Hosters mit dem Passwort. Läuft die Domain auf dich, kannst du notfalls neu aufbauen und die Adresse umziehen.
Schwierig wird es, wenn Domain und Hosting auf die Person oder Agentur laufen, die du nicht erreichst. Halte dann deine Versuche schriftlich fest und hol dir rechtlichen Rat, bevor die Verlängerung ausläuft.
Was wir bei einer Übernahme prüfen
Eine fremde Website zu übernehmen heißt zuerst, sie zu verstehen. Deshalb gehört bei uns zum Start der WordPress-Wartung ein Onboarding, und bei einem Agenturwechsel läuft es genauso:
- Wir sehen uns dein WordPress an, um bestehende Probleme zu erkennen.
- Wir prüfen die Servereinstellungen und das, was bald zum Problem werden könnte, etwa eine auslaufende PHP-Version.
- Wir prüfen, ob für alle Premium-Themes und Premium-Plugins Lizenzen vorhanden sind.
So weißt du vor der ersten Wartung, wo deine Website steht. Die Wartung beginnt bei 69 € im Monat zuzüglich MwSt. Geht es erst einmal um einen akuten Fehler, hilft dir unser WordPress Support.
Häufige Fragen zum Agenturwechsel
Muss meine Agentur mir die Zugangsdaten herausgeben?
Eine allgemeine Regel für alle Zugänge gibt es nicht, es hängt vom Vertrag ab. Für eine Domain, die die Agentur für dich auf ihren Namen registriert hat, kannst du laut Bundesgerichtshof die Übertragung verlangen. Hast du noch offene Rechnungen aus dem Auftrag, darf die Agentur ihre Leistung aber zurückhalten, bis du zahlst. Frag zuerst schriftlich und mit Frist. Weigert sich die Agentur, klärt ein Anwalt, welche Ansprüche du hast.
Wem gehört meine Domain?
Vertragspartner der DENIC ist, wer als Inhaber eingetragen ist, nicht automatisch der, der sie bezahlt. Hat die Agentur die Domain für dich auf ihren eigenen Namen registriert, kannst du die Übertragung verlangen. Frag deine Agentur oder den Anbieter schriftlich nach dem eingetragenen Inhaber.
Darf ich die Website nach dem Wechsel weiter nutzen?
Das regelt dein Vertrag mit den vereinbarten Nutzungsrechten. Steht dort nichts, zählt der Zweck des Auftrags: Eine bestellte Website darfst du in aller Regel weiter nutzen, ein freier Umbau durch eine andere Agentur ist damit aber nicht automatisch erlaubt. Prüfe das vor der Kündigung, vor allem bei Design, Texten und gekauften Bildern.
Fällt meine Website beim Agenturwechsel aus?
Das muss sie nicht. Bleibt sie beim bisherigen Hoster, wechselt nur die Betreuung. Bei einem Umzug testest du vorher auf einer Kopie und stellst erst danach um.
Was passiert mit meinen E-Mails?
E-Mails hängen an den Einstellungen der Domain und oft am selben Hosting-Paket. Kläre vor jedem Umzug, wo die Postfächer liegen, und sichere sie. Sonst kann bei einer Umstellung die Post ausbleiben.
Wann sollte ich kündigen?
Erst wenn du alle Zugänge getestet, ein eigenes Backup hast und die neue Betreuung steht. Wer zuerst kündigt, riskiert im schlechtesten Fall den Zugang.
Quellen
- DENIC: Providerwechsel für .de-Domains, abgerufen am 04.11.2026
- BGH, Urteil vom 25.03.2010, I ZR 197/08, Volltext, abgerufen am 04.11.2026
- LG Aachen, Urteil vom 22.02.2022, 12 O 305/21, abgerufen am 04.11.2026
- OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.03.2019, 10 U 13/18, MMR 2020, 492
- § 31 UrhG und § 39 UrhG, abgerufen am 04.11.2026
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 28, abgerufen am 04.11.2026
- Google: Primäre Inhaberschaft eines Unternehmensprofils übertragen, abgerufen am 04.11.2026
- Google: Inhaberschaft eines Unternehmensprofils beantragen, abgerufen am 04.11.2026
- Google Search Console: Inhaber, Nutzer und Berechtigungen verwalten, abgerufen am 04.11.2026
- Elementor: FAQ, abgerufen am 04.11.2026
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Über den Autor
Tim Ehling
Seit über zwei Jahrzehnten beschäftige ich mich mit Webentwicklung – und seit 2006 ganz besonders intensiv mit WordPress. Ich entwickle und optimiere Webseiten, betreue sie langfristig durch zuverlässige Wartung und biete Schulungen für alle, die WordPress sicher und effizient nutzen möchten. Außerdem unterstütze ich Unternehmen dabei, ihre Social-Media-Kanäle und SEO-Strategien so zu verbessern, dass sie bei Kunden und Suchmaschinen gleichermaßen gut ankommen.



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