Google Fonts Einsatz verstößt gegen DSGVO?
Das Nutzen von Google Fonts auf der Webseite verstößt gegen die DSGVO. Das stellte das Landgericht München I in seinem Urteil vom 20.01.2022 ( 3 O 17493/20 ) bei einer Webseitenbetreiberin fest.
Diese hatte Google Fonts auf Ihrer Webseite im Einsatz und dies war technisch so eingebunden, das Daten von Webseiten-Besuchern an Google übertragen werden können.
Googe Fonts, was ist das?
Google Fonts gibt es seit 2010 und ist eine Bibliothek mit Schriftarten, die auf Webseiten eingebunden werden kann. Sie beinhaltet zur über 1350 Schriften und unzählige Icons.
Die Nutzung von Google Fonts ermöglich schöne Schriftdesigns, ohne das eine erhebliche teurere Einzellizenz für die Schrift erworben werden muss.
Als Lizenz kommt bei den meisten Schriften SIL Open Font zum Einsatz, die Icons haben die Apache License. Dadurch können Sie zu fast jedem Zweck verwendet werden.
Mehr Schriftauswahl bekommt man bei Adobe Fonts, die Funktionsweise ist gleich.
Funktionsweise von Google Fonts
Manuelles Einbinden
Um Schriften von Google Fonts zu nutzen, müssten diese von Google abgerufen werden und per CSS eingebunden werden. Der Standart ist auf der Webseite von Google mit folgenden Codeschnipsel, die sich lediglich bei Zeile durch die gewünschte Schriftart ändert:
<link rel="preconnect" href="https://fonts.googleapis.com"><link rel="preconnect" href="https://fonts.gstatic.com" crossorigin><link href="https://fonts.googleapis.com/css2?family=Roboto:wght@100&display=swap" rel="stylesheet">
Bei dieser Variante wird bei einem Webseitenbesuch ein Aufruf der Schriftartendaten an Google gesendet und von dort bereitgestellt.
Manuelles Einbinden und lokales Font-Hosting
In diesem Fall werden die Schriftarten auf deinem Webspace gespeichert und von dort abgerufen. Es wird keine Verbindung zu Google herstellt.
Automatische Einbindung durch Themes/Plugins
Die meisten WordPress Themes bzw. einige Plugins haben eine Integration der Schriften von Google. Dadurch erübrigt sich eine technische Einbindung und ist für Laien sofort nutzbar.
So kann man in einem Menü direkt die Schriftart auswählen und sieht umgehend das Ergebnis.
Das Problem und das Urteil
Bei der manuellen Variante bzw. bei den meisten Theme-Funktionen werden die Schriftarten nicht lokal auf dem eigenen Webspace gespeichert, sondern durch den Aufruf von Google geliefert.
Beim Aufruf von dem Google Service werden jedoch Daten an Google übertragen. Das dürfte jedoch erst passieren, wenn der Webseiten Besucher sein Ok bei einem Cookie Consent Banner gegeben hat.
Das war in dem Fall aber nicht gegeben. Dadurch gab es seitens des Langerichts München I eine klare Entscheidung, dass dies nicht ungefragt gemacht werden darf.
Lösung
Variante 1
Bei dieser Variante sorgt man dafür, dass die Schriften für die Textdarstellung erst geladen werden, wenn der Besucher via Cookie Consent Banner zugestimmt hat.
Ein Problem wird es aber werden, wenn der Besucher dies ablehnt. Dann wird die Webseite zwar gezeigt, aber die schöne Schrift wird nicht geladen und das kann das Seitendesign negativ beeinflussen.
Variante 2
Bei dieser Variante werden die Schriften auf dem eigenen Webspace abgelegt und die Webseite eingebunden. Dadurch gibt es keine Abhängigkeit durch Google und das der Besucher seine Zustimmung erteilt.
Nebenbei: Wir erstellen Webseiten mit WordPress nur noch mit dieser Variante, auch weil es Performance-Vorteile hat
Prüfung der WordPress-Seite
Du bist dir nicht sicher, ob und wie Google Fonts bei dir eingebunden sind. Dann lass uns deine WordPress-Webseite prüfen und wir geben dir direkt noch weitere Informationen und Tipps.
Fazit
Das Nutzen von Google Fonts nicht grundsätzlich ein Problem und sorgt für schöne Designs der Texte auf Webseiten. Jedoch muss die technische Einbindung so erfolgen, dass keine DSGVO-Verstöße entstehen.
Quellen
- https://rewis.io/urteile/urteil/lhm-20-01-2022-3-o-1749320/
- https://openjur.de/u/2384915.html
- https://www.damm-legal.de/lg-muenchen-einbindung-von-google-fonts-verstoesst-gegen-datenschutzrecht
- https://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/5814-LG-Muenchen-Unterlassungsanspruch-und-100-EURO-Schadensersatz-aus-Art.-82-DSGVO-wegen-Verwendung-von-Google-Fonts-mit-UEbermittlung-von-IP-Daten-an-Google.html
Hinweis: Dieser Beitrag dient lediglich zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch einen Anwalt.
Autor: Tim EhlingSeit 2000 beschäftige ich mich mit Webentwicklung und seit 2006 mit WordPress. Neben Webentwicklung und Wartung mache ich auch Schulungen in WordPress.
Ich optimiere Webseiten und Social Media Kanäle, so das Kunden und auch die Suchmaschinen zufrieden sind.
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