Allgemeine Geschäftsbedingungen

von
die maina­gen­tur GmbH i.G.
Andrea Leitold, Tim Ehling
Otto-Hahn-Str. 1–3
63225 Lan­gen

  • im Fol­gen­den: die maina­gen­tur -

Teil 1 — Allgemeine Bestimmungen

  1. All­ge­meines
    1.1 Diese All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für alle Verträge, die zwis­chen die maina­gen­tur und dem Kun­den geschlossen wer­den.
    1.2 die maina­gen­tur bietet dem Kun­den ver­schiedene Agen­turleis­tun­gen an. Der spez­i­fis­che Leis­tung­sum­fang ist Gegen­stand von Indi­vid­u­alvere­in­barun­gen zwis­chen die maina­gen­tur und dem Kun­den.
    1.3 die maina­gen­tur schließt keine Verträge mit Ver­brauch­ern bzw. Pri­vat­per­so­n­en.
    1.4 die maina­gen­tur ist berechtigt, in eigen­em Namen und auf eigene Rech­nung die erforder­lichen Leis­tun­gen an Sub­un­ternehmer zu vergeben, die ihrer­seits eben­falls Sub­un­ternehmer ein­set­zen dür­fen. die maina­gen­tur bleibt hier­bei alleiniger Ver­tragspart­ner des Kun­den. Der Ein­satz von Sub­un­ternehmern erfol­gt nicht, sofern für die maina­gen­tur ersichtlich ist, dass deren Ein­satz berechtigten Inter­essen des Kun­den zuwider­läuft.
    1.5 Die Ver­tragsparteien verpflicht­en sich, jew­eils einen Ansprech­part­ner zu benen­nen, der den jew­eili­gen Auf­trag begleit­et und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Wil­lenserk­lärun­gen bevollmächtigt ist.
    1.6 Von diesen Geschäfts­be­din­gun­gen abwe­ichende AGB, die durch den Kun­den ver­wen­det wer­den, erken­nt die maina­gen­tur – vor­be­haltlich ein­er aus­drück­lichen Zus­tim­mung – nicht an.
  2. Mitwirkungspflicht­en des Kun­den
    2.1 Sofern der Kunde die maina­gen­tur Texte, Bilder oder son­stige Inhalte zur Ver­fü­gung stellt, hat er dafür zu sor­gen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Drit­ter (z.B. Urhe­ber­rechte) oder son­stige Recht­snor­men ver­stoßen. Es wird in diesem Zusam­men­hang darauf hingewiesen, dass die maina­gen­tur von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechts­ber­atungsleis­tun­gen gegenüber dem Kun­den zu erbrin­gen. die maina­gen­tur ist ins­beson­dere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmod­ell des Kun­den und/oder die vom Kun­den selb­st erstell­ten oder erwor­be­nen Werke (Lay­outs, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vere­in­barkeit mit dem gel­tenden Recht zu prüfen. die maina­gen­tur wird ins­beson­dere keine Marken­recherchen oder son­stige Schutzrecht­skol­li­sion­sprü­fun­gen in Bezug auf die vom Kun­den zur Ver­fü­gung gestell­ten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bes­timmte Weisun­gen bzgl. des herzustel­len­den Werks erteilt, haftet er hier­für selb­st.
    2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auf­tragser­fül­lung zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­tio­nen, Dat­en, Werke (z.B. die Dat­en für das Impres­sum, Grafiken etc.) und Zugänge voll­ständig und kor­rekt mitzuteilen. Er hat fern­er dafür Sorge zu tra­gen, dass die von ihm erteil­ten Weisun­gen mit dem gel­tenden Recht in Ein­klang ste­hen.
    2.3 Der Kunde ist – vor­be­haltlich abwe­ichen­der Indi­vid­u­alvere­in­barun­gen – für die Beschaf­fung des Mate­ri­als zur Erbringung der Agen­turleis­tun­gen (z.B. Grafiken, Videos) selb­st ver­ant­wortlich und stellt diese die maina­gen­tur rechtzeit­ig zur Ver­fü­gung. Stellt der Kunde diese nicht zur Ver­fü­gung und macht er auch keine weit­erge­hen­den Vor­gaben, so kann die maina­gen­tur nach eigen­er Wahl unter Beach­tung der urhe­ber­rechtlichen Kennze­ich­nungsvor­gaben Bild­ma­te­r­i­al gängiger Anbi­eter (z.B. Stock­fo­to-Dien­stleis­ter) ver­wen­den oder die entsprechen­den Teile der Web­seite mit einem Platzhal­ter verse­hen.
    2.4 Sofern für einzelne Auf­trags­be­standteile der Abschluss eines Auf­tragsver­ar­beitungsver­trags nach Art. 28 DSGVO erforder­lich ist, verpflicht­en sich bei­de Ver­tragsparteien, einen solchen – von die maina­gen­tur zu stel­len­den – Ver­trag vor Beginn der Leis­tungser­bringung abzuschließen.
    2.5 Für Verzögerun­gen und Ver­spä­tun­gen bei der Umset­zung von Pro­jek­ten, die durch eine ver­spätete (notwendi­ge) Mit- bzw. Zuar­beit des Kun­den entste­hen, ist die maina­gen­tur gegenüber dem Kun­den in kein­er­lei Hin­sicht ver­ant­wortlich; die Vorschriften unter der Über­schrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hier­von unberührt.
    2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflich­tun­gen aus dieser Zif­fer nicht nach, kann die maina­gen­tur dem Kun­den den hier­durch entste­hen­den Zusatza­ufwand (z.B. Kosten für Stock­fo­tos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rech­nung stellen.

Teil 2 — Onlineauftritte und Technik

  1. Web­seit­en- und Shop­er­stel­lung (agil)
    3.1 Sofern keine abwe­ichen­den Indi­vid­u­alvere­in­barun­gen getrof­fen wur­den, erfol­gt die Web­seit­en- und Shop­er­stel­lung (nach­fol­gend Web­seit­en­er­stel­lung) auf Grund­lage agiler Meth­o­d­en. Die übri­gen Regelun­gen dieser AGB bleiben unberührt. Such­maschi­nenop­ti­mierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie aus­drück­lich vere­in­bart wurde.
    3.2 Gegen­stand von Web­seit­en-Erstel­lungsverträ­gen zwis­chen die maina­gen­tur und dem Kun­den ist grund­sät­zlich die Entwick­lung neuer Web­seit­en oder die Erweiterung beste­hen­der Web­seit­en (z.B. Ein­binden neuer Schnittstellen oder Pro­gram­mierung neuer Online-Anwen­dun­gen) unter Beach­tung der tech­nis­chen und/oder gestal­ter­ischen Vor­gaben des Kun­den. Zwis­chen den Parteien geschlossene Web­seit­en-Erstel­lungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
    3.3 Soweit nicht anders vere­in­bart sind die die erstell­ten Web­seit­en für die Brows­er Chrome, Safari, Fire­fox und Edge in ihrer jew­eils aktuellen Fas­sun­gen opti­miert (jew­eils die let­zten zwei Ver­sio­nen des Browsers).
    3.4 Die im Einzel­nen vere­in­barten Leis­tun­gen ergeben sich aus dem zwis­chen die maina­gen­tur und dem Kun­den indi­vidu­ell abgeschlosse­nen Ver­trag. Hierzu stellt der Kunde bei die maina­gen­tur zunächst eine Anfrage mit ein­er möglichst genauen Beschrei­bung der von ihm gewün­scht­en Web­seit­en-Inhalte (gestal­ter­ische Inhalte wie Bilder, Lay­outs, Logos u.Ä. sind vom Kun­den festzule­gen und zur Ver­fü­gung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Auf­forderung zur Abgabe eines Ange­bots durch die maina­gen­tur dar. die maina­gen­tur wird die in der Anfrage beschriebe­nen Vorstel­lun­gen des Kun­den nach bestem Wis­sen und Gewis­sen auf Voll­ständigkeit, Geeignetheit (mit Aus­nahme der rechtlichen Geeignetheit, ins­beson­dere hin­sichtlich der Rechte von Drit­ten), Ein­deutigkeit, Real­isier­barkeit und Wider­spruchs­frei­heit prüfen und auf Grund­lage der aus der Kun­de­nan­frage her­vorge­hen­den Wün­sche ein Ange­bot erstellen. Erst durch die Annahme des Ange­bots durch den Kun­den kommt ein Ver­trag zwis­chen die maina­gen­tur und dem Kun­den zus­tande.
    3.5 Die Prü­fung oder Beschaf­fung von Recht­en, die Beschaf­fung Plu­g­ins und/oder Tools (z.B. Sta­tis­tik) oder Zer­ti­fikat­en (z.B. SSL / TLS) oder die Über­las­sung ein­er Entwicklungs‑, Anwen­dungs- oder son­sti­gen Doku­men­ta­tion sind von die maina­gen­tur nur dann zu erbrin­gen, soweit dies indi­vid­u­alver­traglich aus­drück­lich vere­in­bart ist.
    3.6 Der Kunde kann jed­erzeit auf die Entwick­lungs­seite zugreifen und Kun­den­wün­sche ein­brin­gen, soweit diese vom ursprünglich vere­in­barten Leis­tung­sum­fang gedeckt sind. Der­ar­tige Anpas­sun­gen wer­den Bestandteil des ursprünglichen Ver­trags, wenn bei­de Ver­tragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E‑Mail, Tele­fax o.Ä.) zus­tim­men. Im Übri­gen ist die maina­gen­tur nur zur Her­stel­lung der im Ver­trag aufge­lis­teten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vere­in­barten Dien­stleis­tung verpflichtet. Darüber­hin­aus­ge­hende Leis­tun­gen müssen geson­dert vere­in­bart und vergütet wer­den.
    3.7 Sobald die Web­seite fer­tiggestellt wurde, wird die maina­gen­tur den Kun­den zur Abnahme der Web­seite auf­fordern.
    3.8 Voraus­set­zung für die Tätigkeit von die maina­gen­tur ist, dass der Kunde sämtliche für die Umset­zung des Pro­jek­ts erforder­liche Dat­en (Texte, Vor­la­gen, Grafiken etc.) die maina­gen­tur vor Auf­trags­be­ginn voll­ständig in geeigneter Form zur Ver­fü­gung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflich­tung nicht nach, kann die maina­gen­tur dem Kun­den den hier­durch entste­hen­den Zeitaufwand in Rech­nung stellen.
    3.9 Ein Anspruch auf die Her­aus­gabe von Grafiken, Quell­codes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Hand­büch­er und son­stiger Zusatz­doku­men­ta­tion beste­ht – vor­be­haltlich abwe­ichen­der aus­drück­lich­er Indi­vid­u­alvere­in­barun­gen – nicht.
    3.10 Die Vergü­tung für die Web­seit­en-Erstel­lung ist Gegen­stand ein­er indi­vid­u­alver­traglichen Vere­in­barung zwis­chen den Parteien. Im Übri­gen find­en die geset­zlichen Vorschriften Anwen­dung.
  2. Wartung und Betreu­ung von Web­seit­en / Shops
    4.1 Nach Fer­tig­stel­lung der Web­seit­en und/oder einzel­ner Teile hier­von kann die maina­gen­tur dem Kun­den Wartungs- und Betreu­ungsleis­tun­gen in Bezug auf die Web­seit­en anbi­eten (nach­fol­gend „Wartungsverträge“). die maina­gen­tur kann auch die Wartung von Drit­tweb­seit­en anbi­eten. Jedoch ist wed­er die maina­gen­tur zu einem solchen Ange­bot verpflichtet, noch muss der Kunde die weit­erge­hen­den Leis­tungsange­bote von die maina­gen­tur in Anspruch nehmen. Entsprechende Vere­in­barun­gen sind auss­chließlich Gegen­stand von Indi­vid­u­al­ab­sprachen.
    4.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Besei­t­i­gung von Funk­tion­sstörun­gen sowie die anlass­be­zo­gene Aktu­al­isierung der Web­seite für gängige Web­brows­er in ihrer jew­eils aktuellen Ver­sion. Weit­erge­hende Leis­tun­gen, wie z.B. regelmäßige Wartun­gen, kön­nen ggf. indi­vid­u­alver­traglich vere­in­bart wer­den.
    4.3 Voraus­set­zung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Sys­te­men von die maina­gen­tur kom­pat­i­bel sind. Die Kom­pat­i­bil­ität kann ins­beson­dere durch ver­al­tete Kom­po­nen­ten der zu wartenden Inhalte oder durch eigen­mächtige Änderun­gen von Seit­en des Kun­den beein­trächtigt wer­den. Sollte die Kom­pat­i­bil­ität nicht gewährleis­tet sein, muss der Kunde diese selb­st­ständig her­stellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder die maina­gen­tur geson­dert mit der Her­stel­lung der Kom­pat­i­bil­ität beauf­tra­gen.
    4.4 die maina­gen­tur haftet nicht für Funk­tion­sstörun­gen und Inkom­pat­i­bil­itäten, die durch eigen­mächtige Änderun­gen des Kun­den verur­sacht wur­den oder auf son­sti­gen Fehlern beruhen, die nicht im Ver­ant­wor­tungs­bere­ich von die maina­gen­tur liegen; die Vorschriften unter „Haf­tung / Freis­tel­lung“ bleiben hier­von unberührt.
    4.5 Die Wartung umfasst, vor­be­haltlich abwe­ichen­der Vere­in­barun­gen, nur die tech­nis­che, nicht jedoch die inhaltliche Aktu­al­isierung der Web­seite. die maina­gen­tur schuldet ins­beson­dere nicht die Aktu­al­isierung des Impres­sums oder der Daten­schutzerk­lärung.
  3. Domain­reg­istrierung
    5.1 die maina­gen­tur bietet dem Kun­den Domain­reg­istrierungsleis­tun­gen an. Der spez­i­fis­che Leis­tung­sum­fang (Domain­reg­istrierung, Spe­icher­platz, Zer­ti­fikate etc.) ist Gegen­stand indi­vidu­eller Vere­in­barun­gen zwis­chen den Parteien.
    5.2 Das zur Reg­istrierung der jew­eili­gen Domain erforder­liche Ver­tragsver­hält­nis kommt direkt zwis­chen dem Kun­den und der jew­eili­gen Domain­ver­gabestelle bzw. dem jew­eili­gen Reg­is­trar zus­tande. die maina­gen­tur wird im Ver­hält­nis zwis­chen Kunde und Ver­gabestelle lediglich als Ver­mit­tler tätig, ohne eige­nen Ein­fluss auf die Ver­gabe der Domain zu haben.
    5.3 Der Kunde trägt die volle Ver­ant­wor­tung dafür, dass die von ihm gewün­schte Domain keine Rechte Drit­ter ver­let­zt. Eine Über­prü­fung der Domain auf ihre rechtliche Zuläs­sigkeit ist nicht geschuldet.
    5.4 Für die Reg­istrierung von Domains gel­ten ergänzend die jew­eili­gen Bedin­gun­gen der einzel­nen Ver­gabestellen. die maina­gen­tur wird den Kun­den im Falle ein­er beab­sichtigten Reg­istrierung auf eventuelle Beson­der­heit­en hin­weisen.
  4. Web­host­ing
    6.1 die maina­gen­tur bietet dem Kun­den auch Host­in­gleis­tun­gen an. Der spez­i­fis­che Leis­tung­sum­fang (Domain­ver­wal­tung, Spe­icher­platz, Zer­ti­fikate etc.) ist Gegen­stand indi­vidu­eller Vere­in­barun­gen zwis­chen den Parteien. die maina­gen­tur ist berechtigt, Leis­tun­gen Drit­ter in jed­wed­er Form im Zusam­men­hang mit der Aus­führung von Host­in­gleis­tun­gen in Anspruch zu nehmen. Nimmt der Kunde von die maina­gen­tur keine Host­ing-Dien­stleis­tun­gen in Anspruch, übern­immt die maina­gen­tur keine Ver­ant­wor­tung für die jew­eili­gen Serv­er und deren Kon­fig­u­ra­tion, die Daten­leitun­gen und/oder die Abruf­barkeit der Web­seit­en.
    6.2 Sofern nicht anders vere­in­bart, übern­immt die maina­gen­tur im Falle ein­er Beauf­tra­gung als Hoster die Admin­is­tra­tion und Ver­wal­tung der Dat­en. Der Kunde erhält grund­sät­zlich keinen Zugang zum Admin­is­tra­tions­back­end des Host­ingsys­tems.
    6.3 Die Ver­füg­barkeit der von die maina­gen­tur zum Zwecke des Host­ings ver­wen­de­ten Serv­er liegt bei min­destens 99% im Jahresmit­tel. Hier­von ausgenom­men sind diejeni­gen Zeit­en, inner­halb der­er die Serv­er auf­grund durch von die maina­gen­tur nicht bee­in­fluss­bar­er Ereignisse nicht erre­ich­bar sind (Höhere Gewalt, Hand­lun­gen Drit­ter, tech­nis­che Prob­leme außer­halb des Ein­fluss­bere­ichs von die maina­gen­tur etc.).
    6.4 Sofern nicht anders vere­in­bart beste­ht kein Anspruch des Kun­den auf die Zuweisung ein­er fes­ten IP-Adresse für seine Inter­net­präsenz. Tech­nisch oder rechtlich bed­ingte Änderun­gen sind jed­erzeit möglich und bleiben vor­be­hal­ten.
    6.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Pass­wörter und son­sti­gen Zugangs­dat­en – sofern ihm solche von die maina­gen­tur zur Ver­fü­gung gestellt wur­den – geheim zu hal­ten und nicht an Dritte weit­erzugeben. Für eventuellen Miss­brauch durch Dritte ist der Kunde selb­st ver­ant­wortlich, es sei denn, die maina­gen­tur hat diesen zu vertreten.
    6.6 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopi­en sein­er gehosteten Dat­en zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er die maina­gen­tur oder andere hierzu fach­lich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauf­tra­gen. Für eventuelle Daten­ver­luste, die auf­grund man­gel­nder Daten­sicherung entste­hen, haftet der Kunde selb­st.

Teil 3 — Sonstige Bestimmungen

  1. Preise und Vergü­tung
    Die Vergü­tung für die Leis­tun­gen von die maina­gen­tur ist Gegen­stand ein­er indi­vid­u­alver­traglichen Vere­in­barung zwis­chen den Parteien und richtet sich grund­sät­zlich nach dem Ange­bot.
  2. Abnahme
    Soweit eine Werkleis­tung vere­in­bart wurde, kann die maina­gen­tur ver­lan­gen, dass die Abnahme in Schrift­form erfol­gt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn die maina­gen­tur den Kun­den hierzu auf­fordert. Die Abnah­mebes­tim­mungen des Bürg­er­lichen Geset­zbuch­es bleiben im Übri­gen unberührt. Die Abnah­me­frist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mit­teilung über die Fer­tig­stel­lung des Werks fest­gelegt, sofern im Einzelfall auf­grund beson­der­er Umstände nicht eine län­gere Abnah­me­frist erforder­lich ist, die die maina­gen­tur dem Kun­den in diesem Fall geson­dert mit­teilen wird. Sofern sich der Kunde inner­halb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Man­gels ver­weigert, gilt das Werk als abgenom­men.
  3. Män­gel­gewährleis­tung
    Ein unwesentlich­er Man­gel begrün­det keine Män­ge­lansprüche. Die Wahl der Art der Nacher­fül­lung liegt bei die maina­gen­tur. Die Ver­jährungs­frist für Män­gel und son­stige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Ver­jährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vor­satz, grober Fahrläs­sigkeit oder aus der Ver­let­zung von Leib, Leben oder Gesund­heit durch die maina­gen­tur resul­tieren. Die Ver­jährung begin­nt nicht erneut, sofern im Rah­men der Män­gel­haf­tung eine Nacher­fül­lung erfol­gt. Im Übri­gen bleibt die geset­zliche Män­gel­gewährleis­tung unberührt.
  4. Ver­tragslaufzeit bei Dauer­schuld­ver­hält­nis­sen
    Vor­be­haltlich abwe­ichen­der Bes­tim­mungen in und außer­halb dieser AGB haben Dauer­schuld­ver­hält­nisse eine Min­dest­laufzeit von 12 Monat­en. Die Kündi­gungs­frist beträgt 3 Monate. Wird der Ver­trag nicht frist­gerecht zum Laufzei­t­ende gekündigt, ver­längert er sich automa­tisch um weit­ere 12 Monate. Das Recht zur außeror­dentlichen frist­losen Kündi­gung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Rech­teein­räu­mung, Eigen­wer­bung und Erwäh­nungsrecht
    11.1 die maina­gen­tur räumt dem Kun­den – nach voll­ständi­ger Bezahlung des Auf­trags durch den Kun­den – an den entsprechen­den Arbeit­sergeb­nis­sen grund­sät­zlich ein ein­fach­es Nutzungsrecht ein. Weit­erge­hende Rechte kön­nen indi­vid­u­alver­traglich vere­in­bart wer­den.
    11.2 Sofern nichts Abwe­ichen­des vere­in­bart wurde, erteilt der Kunde die maina­gen­tur aus­drück­lich die Erlaub­nis, das Pro­jekt zum Zwecke der Eigen­wer­bung (Referenzen/Portfolio) in angemessen­er Weise öffentlich darzustellen. Ins­beson­dere ist die maina­gen­tur dazu berechtigt, mit der Geschäfts­beziehung zu dem Kun­den zu wer­ben und auf allen erstell­ten Werbe­mit­teln und bei allen Werbe­maß­nah­men auf sich als Urhe­ber hinzuweisen, ohne dass dem Kun­den dafür ein Ent­geltanspruch zuste­ht.
    11.3 Fern­er ist die maina­gen­tur berechtigt, den eige­nen Namen mit Ver­linkung in angemessen­er Weise im Foot­er und im Impres­sum der von die maina­gen­tur erstell­ten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kun­den hier­für ein Ent­geltanspruch zuste­ht.
  6. Ver­traulichkeit
    12.1 die maina­gen­tur wird alle ihm zur Ken­nt­nis gelan­gen­den Geschäftsvorgänge, ins­beson­dere, aber nicht auss­chließlich, Druck­un­ter­la­gen, Lay­outs, Sto­ry­boards, Zahlen­ma­te­r­i­al, Zeich­nun­gen, Ton­bän­der, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, Spe­icherkarten, Pass­wörter, inter­ak­tive Pro­duk­te und solche anderen Unter­la­gen, welche Filme und/oder Hör­spiele und/oder son­stige urhe­ber­rechtlich geschützte Mate­ri­alien des Kun­den oder mit ihm ver­bun­de­nen Unternehmen enthal­ten, streng ver­traulich behan­deln. die maina­gen­tur verpflichtet sich, die Geheimhal­tungspflicht sämtlichen Angestell­ten und/oder Drit­ten (bspw. Liefer­an­ten, Grafik­ern, Pro­gram­mier­ern, Film­pro­duzen­ten, Ton­stu­dios etc.), die Zugang zu den vor­beze­ich­neten Geschäftsvorgän­gen haben, aufzuer­legen. Die Geheimhal­tungspflicht gilt zeitlich unbe­gren­zt über die Dauer dieses Ver­trages hin­aus.
  7. Haf­tung / Freis­tel­lung
    13.1 die maina­gen­tur haftet aus jedem Rechts­grund uneingeschränkt bei Vor­satz oder grober Fahrläs­sigkeit, bei vorsät­zlich­er oder fahrläs­siger Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit, auf­grund eines Garantiev­er­sprechens, soweit dies­bezüglich nichts Anderes geregelt ist oder auf­grund zwin­gen­der Haf­tung wie etwa nach dem Pro­duk­thaf­tungs­ge­setz. Ver­let­zt die maina­gen­tur fahrläs­sig eine wesentliche Ver­tragspflicht, ist die Haf­tung auf den ver­tragstyp­is­chen, vorherse­hbaren Schaden begren­zt, sofern nicht gemäß vorste­hen­dem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Ver­tragspflicht­en sind Pflicht­en, die der Ver­trag die maina­gen­tur nach seinem Inhalt zur Erre­ichung des Ver­tragszwecks aufer­legt, deren Erfül­lung die ord­nungs­gemäße Durch­führung des Ver­trags über­haupt erst ermöglicht und auf deren Ein­hal­tung der Kunde regelmäßig ver­trauen darf. Im Übri­gen ist eine Haf­tung von die maina­gen­tur aus­geschlossen. Vorste­hende Haf­tungsregelun­gen gel­ten auch im Hin­blick auf die Haf­tung von die maina­gen­tur für seine Erfül­lungs­ge­hil­fen und geset­zlichen Vertreter.
    13.2 Der Kunde stellt die maina­gen­tur von jeglichen Ansprüchen Drit­ter frei, die gegen die maina­gen­tur auf­grund von Ver­stößen des Kun­den gegen diese AGB oder gegen gel­tendes Recht gel­tend gemacht wer­den.
  8. Schluss­bes­tim­mungen
    14.1 Die zwis­chen die maina­gen­tur und den Kun­den geschlosse­nen Verträge unter­liegen dem materiellen Recht der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land unter Auss­chluss des UN-Kaufrechts.
    14.2 Sofern der Kunde Kauf­mann, juris­tis­che Per­son des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlich­es Son­derver­mö­gen ist oder keinen all­ge­meinen Gerichts­stand in Deutsch­land hat, vere­in­baren die Parteien den Sitz von die maina­gen­tur als Gerichts­stand für sämtliche Stre­it­igkeit­en aus diesem Ver­tragsver­hält­nis; auss­chließliche Gerichtsstände bleiben hier­von unberührt.
    14.3 Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Beauf­tra­gung von (Web-)Designern in der Regel eine Abgabe an die Kün­stler­sozialka­sse zu zahlen ist. Hier­bei han­delt es sich um eine geset­zliche Abgabe, die im „Gesetz über die Sozialver­sicherung der selb­st­ständi­gen Kün­stler und Pub­lizis­ten“ (KSVG) fest­geschrieben ist. Diese ist vom Kun­den selb­st­ständig bei der Kün­stler­sozialka­sse zu melden. Auf Höhe und Umfang dieser Abgabe hat die maina­gen­tur keinen Ein­fluss. Die Mel­dung und Bezahlung des Beitrags obliegen allein dem Kun­den.
    14.4 die maina­gen­tur ist berechtigt, diese AGB aus sach­lich gerecht­fer­tigten Grün­den (z.B. Änderun­gen in der Recht­sprechung, Geset­zes­lage, Mark­t­gegeben­heit­en oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrate­gie) und unter Ein­hal­tung ein­er angemesse­nen Frist zu ändern. Bestand­skun­den wer­den hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkraft­treten der Änderung per E‑Mail benachrichtigt. Sofern der Bestand­skunde nicht inner­halb der in der Änderungsmit­teilung geset­zten Frist wider­spricht, gilt seine Zus­tim­mung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Wider­spruchs ist die maina­gen­tur berechtigt, den Ver­trag zum Zeit­punkt des Inkraft­tretens der Änderung außeror­dentlich zu kündi­gen. Die Benachrich­ti­gung über die beab­sichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Fol­gen des Wider­spruchs oder seines Aus­bleibens hin­weisen.

Stand: Jan­u­ar 2022