Abmahnung Wegen Fehlender Barrierefreiheit Auf Der Webseite

Abmah­nung wegen feh­len­der Bar­rie­re­frei­heit auf der Web­sei­te

Bar­rie­re­frei­heit im Web ist längst kei­ne frei­wil­li­ge Zusatz­leis­tung mehr – sie ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Unter­neh­men, die Web­sites oder digi­ta­le Diens­te betrei­ben, ste­hen seit dem Inkraft­tre­ten des Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­set­zes (BFSG) unter Zug­zwang. Wer eine Abmah­nung wegen man­geln­der Bar­rie­re­frei­heit erhält, ist oft ver­un­si­chert. In die­sem Arti­kel erfah­ren Sie, was eine sol­che Abmah­nung bedeu­tet, auf wel­chen recht­li­chen Grund­la­gen sie basiert und wie Sie rich­tig dar­auf reagie­ren.

Was bedeu­tet eine Abmah­nung wegen feh­len­der Bar­rie­re­frei­heit?

Eine Abmah­nung ist eine for­ma­le Auf­for­de­rung, ein rechts­wid­ri­ges Ver­hal­ten zu unter­las­sen – in die­sem Fall die Bereit­stel­lung einer nicht bar­rie­re­frei­en Web­site. In der Regel wird die Abmah­nung von Wett­be­wer­bern, Ver­bän­den oder Ver­brau­cher­or­ga­ni­sa­tio­nen aus­ge­spro­chen. Häu­fig wird eine Unter­las­sungs­er­klä­rung ver­langt, ver­bun­den mit der Erstat­tung von Rechts­an­walts­kos­ten.

Gera­de Unter­neh­men, die Dienst­leis­tun­gen oder Pro­duk­te online anbie­ten, gera­ten zuneh­mend ins Visier. Abmahn­fä­hi­ge Män­gel sind zum Bei­spiel feh­len­de Alter­na­tiv­tex­te für Bil­der, nicht zugäng­li­che For­mu­la­re oder man­geln­de Tas­ta­tur­be­dien­bar­keit.

Recht­li­che Grund­la­gen für Bar­rie­re­frei­heit

BFSG – Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz

Das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und setzt die EU-Richt­li­nie 2019/882 (Euro­pean Acces­si­bi­li­ty Act) in deut­sches Recht um. Es ver­pflich­tet unter ande­rem Betrei­ber von E-Com­mer­ce-Platt­for­men, Bank­diens­ten, E-Book-Lösun­gen oder Ticket­diens­ten zur digi­ta­len Bar­rie­re­frei­heit. Für vie­le Web­sites bedeu­tet das: Jetzt han­deln, bevor es zu spät ist.

➡️ Mehr Infos auf: bmas.de – BFSG

BITV 2.0 – Bar­rie­re­freie-Infor­ma­ti­ons­tech­nik-Ver­ord­nung

Die BITV 2.0 regelt die Bar­rie­re­frei­heit für Web­sites und Apps öffent­li­cher Stel­len und ist seit 2019 ver­pflich­tend. Auch wenn sie direkt nur Behör­den betrifft, dient sie als tech­ni­scher Maß­stab für vie­le Stan­dards. Sie basiert auf der EU-Richt­li­nie 2016/2102 und ver­weist auf Nor­men wie die EN 301 549.

➡️ Mehr Infos auf: bfit-bund.de – BITV

WCAG 2.1 – Inter­na­tio­na­le Stan­dards

Die Web Con­tent Acces­si­bi­li­ty Gui­de­lines (WCAG) 2.1 sind inter­na­tio­nal aner­kannt und defi­nie­ren kon­kre­te Anfor­de­run­gen an bar­rie­re­freie Web­in­hal­te. Sie sind in Stu­fen (A, AA, AAA) unter­teilt. Die Stu­fe AA ist in Deutsch­land durch BITV und BFSG fak­tisch Stan­dard.

➡️ Ori­gi­nal­quel­le: w3.org – WCAG 2.1

AGG & BGG – Dis­kri­mi­nie­rung ver­mei­den

Feh­len­de Bar­rie­re­frei­heit kann auch unter das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) fal­len – ins­be­son­de­re, wenn Men­schen mit Behin­de­rung vom Zugang zu Infor­ma­tio­nen oder Ser­vices aus­ge­schlos­sen sind. Das Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­setz (BGG) ver­pflich­tet öffent­li­che Stel­len bereits seit Jah­ren zur Bar­rie­re­frei­heit digi­ta­ler Ange­bo­te.

War­um gera­de jetzt Abmah­nun­gen zuneh­men

Die Über­gangs­fris­ten des BFSG lau­fen 2025 aus. Gleich­zei­tig steigt das öffent­li­che Bewusst­sein für digi­ta­le Teil­ha­be. Prüf­werk­zeu­ge wie WAVE oder axe sind frei ver­füg­bar – ein Klick genügt, um tech­ni­sche Män­gel sicht­bar zu machen. In die­ser Lage fällt es Wett­be­wer­bern leicht, gezielt Ver­stö­ße zu iden­ti­fi­zie­ren und abzu­mah­nen.

So reagie­ren Sie rich­tig dar­auf

  • Ruhe bewah­ren: Panik hilft nicht.
  • Fris­ten notie­ren: Meist 7 bis 14 Tage zur Reak­ti­on.
  • Abmah­nung recht­lich prü­fen las­sen: IT-Rechts­an­wäl­te sind hier die rich­ti­gen Ansprech­part­ner.
  • Tech­ni­schen Zustand doku­men­tie­ren: Screen­shots, Prüf­be­rich­te etc.
  • Nicht unge­prüft unter­schrei­ben: Unter­las­sungs­er­klä­run­gen haben recht­li­che Trag­wei­te.

Häu­fi­ge Bar­rie­ren – und wie Sie sie ver­mei­den

Pro­blemBes­ser so
Feh­len­de Alter­na­tiv­tex­teJedes Bild braucht eine sinn­vol­le Beschrei­bung
Zu gerin­ge Kon­tras­teMin­des­tens Kon­trast­ver­hält­nis 4,5:1
Kei­ne Tas­ta­tur­be­die­nungNavi­ga­ti­on ohne Maus sicher­stel­len
For­mu­la­re ohne LabelsAlle Fel­der kor­rekt beschrif­ten
PDFs ohne TagsEnt­we­der bar­rie­re­freie PDFs oder Inhal­te direkt als HTML
Vergleich Einer Ansicht Mit Und Ohne Farbsinnstörung: Links Das Original Mit Farben, Rechts Die Ansicht In Graustufen Zur Simulation Eingeschränkten Farbsehens.
Farb­sinn­stö­run­gen berück­sich­ti­gen: Links die ori­gi­na­le Farb­dar­stel­lung, rechts die Ansicht in Grau­stu­fen als Bei­spiel für bar­rie­re­frei­es Web­de­sign.

So set­zen Sie Bar­rie­re­frei­heit nach­hal­tig um

  • Erstel­len Sie einen Plan zur bar­rie­re­frei­en Gestal­tung aller digi­ta­len Inhal­te
  • Schu­len Sie Redak­ti­on und Ent­wick­lung regel­mä­ßig
  • Nut­zen Sie Prüf-Tools (z. B. WAVE, axe, BITV-Test)
  • Tes­ten Sie mit ech­ten Nutzer:innen (z. B. mit Screen­rea­der)
  • Füh­ren Sie regel­mä­ßi­ge Audits durch – intern oder mit exter­nen Dienst­leis­tern

Fazit: Bes­ser jetzt han­deln als spä­ter zah­len

Bar­rie­re­frei­heit ist ein klar defi­nier­ter recht­li­cher Stan­dard. Unter­neh­men, die früh­zei­tig in digi­ta­le Zugäng­lich­keit inves­tie­ren, mini­mie­ren nicht nur Abmahn­ri­si­ken – sie ver­bes­sern die Nut­zer­er­fah­rung für alle, för­dern Inklu­si­on und zei­gen sozia­le Ver­ant­wor­tung.

die mai­na­gen­tur unter­stützt Sie

Ob aku­te Hil­fe bei einer Abmah­nung, tech­ni­sche Prü­fung oder Umset­zung nach WCAG und BITV – wir beglei­ten Sie von der Ana­ly­se bis zur bar­rie­re­frei­en Web­site. Mit Erfah­rung, tech­ni­schem Know-how und kla­rer Kom­mu­ni­ka­ti­on.

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Autor: Tim Ehling
Der Autor: Tim Ehling

Seit 2000 beschäftige ich mich mit Webentwicklung und seit 2006 mit WordPress. Neben Webentwicklung und Wartung mache ich auch Schulungen in WordPress.
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