Abmahnung wegen fehlender Barrierefreiheit auf der Webseite
Barrierefreiheit im Web ist längst keine freiwillige Zusatzleistung mehr – sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen, die Websites oder digitale Dienste betreiben, stehen seit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) unter Zugzwang. Wer eine Abmahnung wegen mangelnder Barrierefreiheit erhält, ist oft verunsichert. In diesem Artikel erfahren Sie, was eine solche Abmahnung bedeutet, auf welchen rechtlichen Grundlagen sie basiert und wie Sie richtig darauf reagieren.
Was bedeutet eine Abmahnung wegen fehlender Barrierefreiheit?
Eine Abmahnung ist eine formale Aufforderung, ein rechtswidriges Verhalten zu unterlassen – in diesem Fall die Bereitstellung einer nicht barrierefreien Website. In der Regel wird die Abmahnung von Wettbewerbern, Verbänden oder Verbraucherorganisationen ausgesprochen. Häufig wird eine Unterlassungserklärung verlangt, verbunden mit der Erstattung von Rechtsanwaltskosten.
Gerade Unternehmen, die Dienstleistungen oder Produkte online anbieten, geraten zunehmend ins Visier. Abmahnfähige Mängel sind zum Beispiel fehlende Alternativtexte für Bilder, nicht zugängliche Formulare oder mangelnde Tastaturbedienbarkeit.
Rechtliche Grundlagen für Barrierefreiheit
BFSG – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es verpflichtet unter anderem Betreiber von E-Commerce-Plattformen, Bankdiensten, E-Book-Lösungen oder Ticketdiensten zur digitalen Barrierefreiheit. Für viele Websites bedeutet das: Jetzt handeln, bevor es zu spät ist.
➡️ Mehr Infos auf: bmas.de – BFSG
BITV 2.0 – Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
Die BITV 2.0 regelt die Barrierefreiheit für Websites und Apps öffentlicher Stellen und ist seit 2019 verpflichtend. Auch wenn sie direkt nur Behörden betrifft, dient sie als technischer Maßstab für viele Standards. Sie basiert auf der EU-Richtlinie 2016/2102 und verweist auf Normen wie die EN 301 549.
➡️ Mehr Infos auf: bfit-bund.de – BITV
WCAG 2.1 – Internationale Standards
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sind international anerkannt und definieren konkrete Anforderungen an barrierefreie Webinhalte. Sie sind in Stufen (A, AA, AAA) unterteilt. Die Stufe AA ist in Deutschland durch BITV und BFSG faktisch Standard.
➡️ Originalquelle: w3.org – WCAG 2.1
AGG & BGG – Diskriminierung vermeiden
Fehlende Barrierefreiheit kann auch unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fallen – insbesondere, wenn Menschen mit Behinderung vom Zugang zu Informationen oder Services ausgeschlossen sind. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet öffentliche Stellen bereits seit Jahren zur Barrierefreiheit digitaler Angebote.
Warum gerade jetzt Abmahnungen zunehmen
Die Übergangsfristen des BFSG laufen 2025 aus. Gleichzeitig steigt das öffentliche Bewusstsein für digitale Teilhabe. Prüfwerkzeuge wie WAVE oder axe sind frei verfügbar – ein Klick genügt, um technische Mängel sichtbar zu machen. In dieser Lage fällt es Wettbewerbern leicht, gezielt Verstöße zu identifizieren und abzumahnen.
So reagieren Sie richtig darauf
- Ruhe bewahren: Panik hilft nicht.
- Fristen notieren: Meist 7 bis 14 Tage zur Reaktion.
- Abmahnung rechtlich prüfen lassen: IT-Rechtsanwälte sind hier die richtigen Ansprechpartner.
- Technischen Zustand dokumentieren: Screenshots, Prüfberichte etc.
- Nicht ungeprüft unterschreiben: Unterlassungserklärungen haben rechtliche Tragweite.
Häufige Barrieren – und wie Sie sie vermeiden
Problem | Besser so |
---|---|
Fehlende Alternativtexte | Jedes Bild braucht eine sinnvolle Beschreibung |
Zu geringe Kontraste | Mindestens Kontrastverhältnis 4,5:1 |
Keine Tastaturbedienung | Navigation ohne Maus sicherstellen |
Formulare ohne Labels | Alle Felder korrekt beschriften |
PDFs ohne Tags | Entweder barrierefreie PDFs oder Inhalte direkt als HTML |
So setzen Sie Barrierefreiheit nachhaltig um
- Erstellen Sie einen Plan zur barrierefreien Gestaltung aller digitalen Inhalte
- Schulen Sie Redaktion und Entwicklung regelmäßig
- Nutzen Sie Prüf-Tools (z. B. WAVE, axe, BITV-Test)
- Testen Sie mit echten Nutzer:innen (z. B. mit Screenreader)
- Führen Sie regelmäßige Audits durch – intern oder mit externen Dienstleistern
Fazit: Besser jetzt handeln als später zahlen
Barrierefreiheit ist ein klar definierter rechtlicher Standard. Unternehmen, die frühzeitig in digitale Zugänglichkeit investieren, minimieren nicht nur Abmahnrisiken – sie verbessern die Nutzererfahrung für alle, fördern Inklusion und zeigen soziale Verantwortung.
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Quellen & weiterführende Links
- bmas.de – Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- bfit-bund.de – Bundesfachstelle Barrierefreiheit
- w3.org – WAI / WCAG 2.1
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes
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Seit 2000 beschäftige ich mich mit Webentwicklung und seit 2006 mit WordPress. Neben Webentwicklung und Wartung mache ich auch Schulungen in WordPress.
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