Abmahnung Wegen Fehlender Barrierefreiheit Auf Der Webseite

Abmahnung wegen fehlender Barrierefreiheit auf der Webseite

Barrierefreiheit im Web ist längst keine freiwillige Zusatzleistung mehr – sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen, die Websites oder digitale Dienste betreiben, stehen seit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) unter Zugzwang. Wer eine Abmahnung wegen mangelnder Barrierefreiheit erhält, ist oft verunsichert. In diesem Artikel erfahren Sie, was eine solche Abmahnung bedeutet, auf welchen rechtlichen Grundlagen sie basiert und wie Sie richtig darauf reagieren.

Was bedeutet eine Abmahnung wegen fehlender Barrierefreiheit?

Eine Abmahnung ist eine formale Aufforderung, ein rechtswidriges Verhalten zu unterlassen – in diesem Fall die Bereitstellung einer nicht barrierefreien Website. In der Regel wird die Abmahnung von Wettbewerbern, Verbänden oder Verbraucherorganisationen ausgesprochen. Häufig wird eine Unterlassungserklärung verlangt, verbunden mit der Erstattung von Rechtsanwaltskosten.

Gerade Unternehmen, die Dienstleistungen oder Produkte online anbieten, geraten zunehmend ins Visier. Abmahnfähige Mängel sind zum Beispiel fehlende Alternativtexte für Bilder, nicht zugängliche Formulare oder mangelnde Tastaturbedienbarkeit.

Rechtliche Grundlagen für Barrierefreiheit

BFSG – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es verpflichtet unter anderem Betreiber von E-Commerce-Plattformen, Bankdiensten, E-Book-Lösungen oder Ticketdiensten zur digitalen Barrierefreiheit. Für viele Websites bedeutet das: Jetzt handeln, bevor es zu spät ist.

➡️ Mehr Infos auf: bmas.de – BFSG

BITV 2.0 – Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung

Die BITV 2.0 regelt die Barrierefreiheit für Websites und Apps öffentlicher Stellen und ist seit 2019 verpflichtend. Auch wenn sie direkt nur Behörden betrifft, dient sie als technischer Maßstab für viele Standards. Sie basiert auf der EU-Richtlinie 2016/2102 und verweist auf Normen wie die EN 301 549.

➡️ Mehr Infos auf: bfit-bund.de – BITV

WCAG 2.1 – Internationale Standards

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sind international anerkannt und definieren konkrete Anforderungen an barrierefreie Webinhalte. Sie sind in Stufen (A, AA, AAA) unterteilt. Die Stufe AA ist in Deutschland durch BITV und BFSG faktisch Standard.

➡️ Originalquelle: w3.org – WCAG 2.1

AGG & BGG – Diskriminierung vermeiden

Fehlende Barrierefreiheit kann auch unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fallen – insbesondere, wenn Menschen mit Behinderung vom Zugang zu Informationen oder Services ausgeschlossen sind. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet öffentliche Stellen bereits seit Jahren zur Barrierefreiheit digitaler Angebote.

Warum gerade jetzt Abmahnungen zunehmen

Die Übergangsfristen des BFSG laufen 2025 aus. Gleichzeitig steigt das öffentliche Bewusstsein für digitale Teilhabe. Prüfwerkzeuge wie WAVE oder axe sind frei verfügbar – ein Klick genügt, um technische Mängel sichtbar zu machen. In dieser Lage fällt es Wettbewerbern leicht, gezielt Verstöße zu identifizieren und abzumahnen.

So reagieren Sie richtig darauf

  • Ruhe bewahren: Panik hilft nicht.
  • Fristen notieren: Meist 7 bis 14 Tage zur Reaktion.
  • Abmahnung rechtlich prüfen lassen: IT-Rechtsanwälte sind hier die richtigen Ansprechpartner.
  • Technischen Zustand dokumentieren: Screenshots, Prüfberichte etc.
  • Nicht ungeprüft unterschreiben: Unterlassungserklärungen haben rechtliche Tragweite.

Häufige Barrieren – und wie Sie sie vermeiden

ProblemBesser so
Fehlende AlternativtexteJedes Bild braucht eine sinnvolle Beschreibung
Zu geringe KontrasteMindestens Kontrastverhältnis 4,5:1
Keine TastaturbedienungNavigation ohne Maus sicherstellen
Formulare ohne LabelsAlle Felder korrekt beschriften
PDFs ohne TagsEntweder barrierefreie PDFs oder Inhalte direkt als HTML
Vergleich Einer Ansicht Mit Und Ohne Farbsinnstörung: Links Das Original Mit Farben, Rechts Die Ansicht In Graustufen Zur Simulation Eingeschränkten Farbsehens.
Farbsinnstörungen berücksichtigen: Links die originale Farbdarstellung, rechts die Ansicht in Graustufen als Beispiel für barrierefreies Webdesign.

So setzen Sie Barrierefreiheit nachhaltig um

  • Erstellen Sie einen Plan zur barrierefreien Gestaltung aller digitalen Inhalte
  • Schulen Sie Redaktion und Entwicklung regelmäßig
  • Nutzen Sie Prüf-Tools (z. B. WAVE, axe, BITV-Test)
  • Testen Sie mit echten Nutzer:innen (z. B. mit Screenreader)
  • Führen Sie regelmäßige Audits durch – intern oder mit externen Dienstleistern

Fazit: Besser jetzt handeln als später zahlen

Barrierefreiheit ist ein klar definierter rechtlicher Standard. Unternehmen, die frühzeitig in digitale Zugänglichkeit investieren, minimieren nicht nur Abmahnrisiken – sie verbessern die Nutzererfahrung für alle, fördern Inklusion und zeigen soziale Verantwortung.

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Quellen & weiterführende Links

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Autor: Tim Ehling
Der Autor: Tim Ehling

Seit über zwei Jahrzehnten beschäftige ich mich mit Webentwicklung – und seit 2006 ganz besonders intensiv mit WordPress. Ich entwickle und optimiere Webseiten, betreue sie langfristig durch zuverlässige Wartung und biete Schulungen für alle, die WordPress sicher und effizient nutzen möchten. Außerdem unterstütze ich Unternehmen dabei, ihre Social-Media-Kanäle und SEO-Strategien so zu verbessern, dass sie bei Kunden und Suchmaschinen gleichermaßen gut ankommen.

Schwerpunkte:
✔ Webentwicklung ✔ WordPress-Updateservice
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